Bleibt in Untersuchungshaft: Michael Ballweg. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Ein Richter des Amtsgerichts Stuttgart prüfte erneut die Untersuchungshaft des Chef-Querdenkers. Und kommt zu dem Ergebnis, dass diese weiterhin rechtmäßig ist.

Ein Richter des Amtsgerichts Stuttgart hat einen Antrag der Verteidigers des Querdenker-Gründers Michael Ballweg abgewiesen, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts unserer Zeitung: „Der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten und auch in Vollzug.“ Ballwegs Anwälte stellten erneut einen Antrag, den Haftbefehl aufzuheben. Sie halten die andauernde Untersuchungshaft für nicht angemessen. Die Tatvorwürfe seien unzutreffend. Eine weitere Haft sei bei dem von den Ermittlern geänderten Tatvorwurf nicht zu begründen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den Unternehmer inzwischen nur noch wegen des Versuchs des Betrugs und der Geldwäsche. Eingeleitet hatte sie die Ermittlungen, weil sie beide Tatvorwürfe bereits als verübt sah.

Der Querdenker-Gründer soll seit Februar 2022 von seinen Anhängerinnen und Anhängern Geld eingeworben haben, dieses aber nicht für die angegebenen Zwecke verwendet haben. Die Ermittler sollen Ende Juni 2022 Hinweise gehabt haben, Ballweg wolle sich ins Ausland absetzen. Seine Anwälte wollten dies widerlegen. Damit hatten sie offenbar keinen Erfolg.