Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation gegen VW-Konzernchef Herbert Diess (rechts) und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wird gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wieder einmal wird ein Wirtschaftsstrafverfahren mit einer hohen Geldzahlung abgeräumt: VW-Chef Diess und Chefaufseher Pötsch kommen um einen Prozess wegen möglicher Marktmanipulation herum. Formal soll der Deal wasserdicht sein. Dennoch könnte er einige Fragen aufwerfen.

Braunschweig/Wolfsburg - Es ist kein Freispruch, schon gar keiner erster Klasse. Wiederkehrende, unangenehme Termine vor Gericht bleiben VW-Chef Herbert Diess und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch jetzt aber erspart. Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation am Landgericht Braunschweig ist vor Prozessbeginn per Geldauflage beendet worden. Neun Millionen Euro - jeweils 4,5 Millionen pro Person - hat Volkswagen an das Land Niedersachsen überwiesen. Damit ist eine öffentliche juristische Auseinandersetzung über die Frage, ob die beiden im Rahmen der Dieselaffäre 2015 Anleger womöglich zu spät über Milliardenrisiken informierten, vom Tisch.

Doch etliche Punkte bleiben offen. Und wie in anderen Verfahren, die der lange Schatten von „Dieselgate“ - der tiefsten Krise der Autobranche - mit sich brachte, ist Transparenz über die Vorgänge und Informationswege rund um das Skandaljahr 2015 nicht wirklich gegeben.

9 Millionen Euro sind bereits geflossen

Am Dienstagabend kam die überraschende Nachricht aus dem Aufsichtsrat des Wolfsburger Autoriesen. Volkswagen habe sich mit dem Gericht auf die Zahlungsauflage geeinigt, man „begrüße“ diese Lösung. Auch eigene Rechtsberater sähen sich nun in einer Einschätzung bestätigt, die sie schon nach der Anklage gegen die Führungsspitze im vorigen September vertraten: Die Vorwürfe, Diess und Pötsch hätten die Finanzmärkte vor fünf Jahren nicht rechtzeitig ins Bild gesetzt, seien unbegründet.

Das Braunschweiger Richter ließen sich am Mittwoch Zeit mit einer Erläuterung. Am Nachmittag bestätigte die 16. Wirtschaftsstrafkammer dann, dass die 9 Millionen Euro geflossen seien. Die Einstellung sei im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens vereinbart worden.

Begründung für den Schritt sind Bestimmungen der Strafprozessordnung. Demnach ist eine Verfahrenseinstellung nach Anklage - bei Zustimmung der Staatsanwaltschaft und Angeschuldigten - möglich, wenn Auflagen und Weisungen „geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Werden die Vorgaben - hier: die Millionenzahlung - eingehalten, „kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden“. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig äußerte sich nicht zu dem Thema.

Geld kommt von VW

Das Geld kommt nicht von Diess und Pötsch, sondern vom Unternehmen VW. Nach „umfassender Prüfung und Abwägung“ habe der Aufsichtsrat entschieden, die beiden von der Auflage freizustellen, hieß es.

Es liege im Interesse des Konzerns, dass das Verfahren ende - auch weil damit gegen VW gerichtete Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erledigt werden könnten. Der Aufsichtsrat bekräftigte zudem seine Überzeugung, dass Diess und Pötsch keine Pflichten verletzt hätten. Einige Beobachter fragten sich auch, wie es für einen VW-Chef möglich sein solle, im Fall eines Prozesses ständig ins Gericht zu müssen und den Konzern nicht im Vollzeit weiter lenken zu können.

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Nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen in weltweit mehreren Millionen Dieselfahrzeugen im September 2015 war der Aktienkurs von Volkswagen zeitweilig abgestürzt. Investoren verlangen Schadenersatz vom Konzern, der sie nicht rechtzeitig gewarnt habe. Auf das Musterverfahren von Kapitalanlegern am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig habe die strafrechtliche Entscheidung der Kollegen vom Landgericht keine direkte Auswirkung, sagte eine OLG-Sprecherin.

Porsche Holding gibt Erklärung ab

Ministerpräsident Stephan Weil, Vertreter des Landes Niedersachsen als zweitgrößter VW-Eigner im Präsidium des Aufsichtsrats, sieht das Verfahrensende als positiven Schritt für das Unternehmen. „Für Volkswagen ist es von Vorteil, dass nunmehr auch diese Frage abschließend geklärt ist“, erklärte der SPD-Politiker. Er betonte, es handle sich um einen einmütigen Beschluss zwischen der Justiz und den Verfahrensakteuren: „Das Landgericht hat im Einvernehmen mit allen Prozessbeteiligten das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.“

Die IG Metall - ebenfalls eine einflussreiche Kraft bei VW und mit Gewerkschaftschef Jörg Hofmann im Kontrollgremium vertreten - wollte sich zu der Verfahrenseinstellung nicht näher einlassen. Die Familien Porsche und Piëch befürworteten als Mehrheitseigner den Beschluss: Sie „unterstützen und begrüßen die jetzt getroffene Entscheidung“, wie die Dachgesellschaft Porsche Holding erklären ließ.

Im Zwischenverfahren - nach Anklageerhebung, vor Prozesseröffnung oder Abweisung - können Gerichte die Aussichten eines Hauptverfahrens anhand der Wahrscheinlichkeit verschiedener Ausgänge abwägen. Mit Blick auf die Einstellung bei Diess/Pötsch gab es auch Kritik an dem Beschluss. So meinte der Wirtschaftsethiker Ulf Posé beim Sender n-tv, im Fall von VW seien die Verbindungen in die Politik eng.

Viel ist bis heute unklar

Wegen angeblicher Marktmanipulation wurde in Braunschweig auch der frühere VW-Chef Martin Winterkorn angeklagt. Auch dieses Verfahren könnte bald gegen Auflagen enden, war aus seinem Umfeld zu hören. Das Gericht erklärte offiziell, man sei „weiterhin im nichtöffentlichen Zwischenverfahren“. Winterkorn ist zusätzlich wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselaffäre angeklagt. Hier ist die Anklage ebenfalls noch nicht zugelassen - das Gericht ließ dem Vernehmen nach allerdings Zweifel an der Stichhaltigkeit einiger Vorwürfe erkennen.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr betonte, sein Mandant habe „keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw“ gehabt. Aber wer wusste wann was genau? Das ist in vielerlei Hinsicht bis heute unklar.