Nach drei Monaten neigt sich der Prozess gegen vier junge Männer im Alter zwischen 21 und 31 Jahren dem Ende zu. Sie sollen einen schwunghaften Drogenhandel betrieben haben.
Am siebten Verhandlungstag vor der 3. Großen Strafkammer haben zwei der vier Angeklagten im Prozess um einen schwunghaften Drogenhandel im Rems-Murr-Kreis Geständnisse abgelegt und die Anklagevorwürfe in weiten Teilen eingeräumt. Der 21-jährige Hauptangeklagte aus Schorndorf ließ über seinen Verteidiger Bernd Kiefer erklären, es sei richtig, dass er im Jahr 2022 einen Drogenhandel mit Marihuana und Kokain zusammen mit dem ebenfalls 21-jährigen Mitangeklagten aus Urbach aufgezogen habe.
700 Gramm Kokain, zwei Kilo Marihuana
Korrekt sei auch, dass sie zu diesem Zweck im Spätsommer 2022 den dritten, 31 Jahre alten Angeklagten gebeten hatten, in dessen Keller die Drogen bunkern zu dürfen. Sie hätten dort jeweils 500 Gramm Marihuana und Kokain gelagert und die Vorräte regelmäßig aufgefüllt. Es stimme auch, dass im Jahr 2022 insgesamt 700 Gramm Kokain und knapp zwei Kilogramm Marihuana bei 14 Geschäften an diverse Abnehmer verkauft wurden. Allerdings hätten die Geschäfte nur bis Anfang September gedauert, danach habe er nur noch Rauschgift für den Eigenkonsum vorrätig gehabt.
Verteidiger Marc Reschke, der Anwalt des 31-Jährigen, erklärte für diesen, dass er der Bunkerhalter für die Drogen gewesen sei. „Es war ein Freundschaftsdienst, er konnte nicht nein sagen und hat als Gegenleistung ein bisschen Gras bekommen“, führte Reschke weiter aus. Er bedauere dies sehr.
Rechtsanwalt Kiefer ergänzte, sein Mandant habe mit dem Dealen begonnen, da er seinen eigenen zunehmenden Konsum sonst nicht mehr hätte finanzieren können. „Damit hat das Verhängnis seinen Lauf genommen“, erklärte der Verteidiger. Nach dem Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei im November 2022 sei er depressiv geworden und habe seine Ausbildung abbrechen müssen, da er keine Tagesstruktur mehr gehabt habe.
Selbstanzeige bringt Polizei auf die Spur
Der 21-jährige Schorndorfer ließ über seinen Rechtsanwalt auch bestätigen, dass er einmal in Schorndorf und einmal auf der B14 bei Fellbach mit dem Auto unterwegs war, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. Beim zweiten Mal habe er zudem einen Auffahrunfall mit 3200 Euro Sachschaden verursacht und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.
Auf die Spur der Angeklagten war die Polizei durch die Selbstanzeige des 31-Jährigen gekommen. Dieser hatte eingeräumt, bei sich im Keller Drogen gelagert zu haben. Bei der Auswertung eines Handys, das dem 21-jährigen Haupttäter zugeschrieben wird, habe man Fotos „mit vier szenetypischen Verkaufslisten von Rauschgift“ gefunden.
Dissoziale Persönlichkeitszüge
Der psychiatrische Sachverständige Thomas Heinrich hielt die beiden 21-Jährigen uneingeschränkt für schuldfähig. Der Schorndorfer weise zwar „dissoziale Persönlichkeitszüge“ auf, habe durch den fortgesetzten Konsum aber keine Persönlichkeitsstörung. Er empfahl bei den beiden 21-Jährigen dennoch eine zweijährige stationäre Therapie, da ohne eine Behandlung die Gefahr eines Rückfalls hoch sei.
Der Prozess soll noch in diesem Monat mit einem Urteil zu Ende gehen. Derzeit sind noch drei weitere Verhandlungstermine bis zum 23. Juli angesetzt.