Eine Mutter ist vor dem Landgericht Tübingen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa/Tom Weller

Eine Mutter ist bei einem Prozess vor dem Landgericht Tübingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Ihre Tochter war nach der Geburt gestorben.

Tübingen - Im Tübinger Prozess um den Tod eines Säuglings direkt nach der Geburt ist die Mutter des Kindes wegen Totschlags zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Die Anklagebehörde hatte auf drei Jahre und sechs Monate wegen vorsätzlichen Totschlags durch Unterlassen plädiert, die Verteidigung auf einen Freispruch. Die Angeklagte sagte in ihrem letzten Wort vor dem Landgericht Tübingen am Dienstag: „Es tut mir so unsagbar leid, wie das alles gelaufen ist.“

Die Angeklagte hatte während des Prozesses bestritten, das Mädchen getötet zu haben. Eine Gutachterin hatte der Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Sie sei von Trennungsängsten geplagt gewesen und habe sich während des Vorfalls in einer schweren, akuten Belastungssituation befunden. Ein Gerichtsmediziner konnte bei der Obduktion des Mädchens keine Gewalteinwirkungen nachweisen.