Die Justizwachleute bereiten sich auf die nächste Verhandlung im Landgericht vor. Foto: dpa/Marijan Murat

Der Prozess um eine Entführung und Folteraktion in einer abgelegenen Gartenhütte in Stuttgart-Kaltental nähert sich dem Ende. Am Dienstag verkündet das Landgericht die Urteile.

Wird es für einen der Angeklagten ein nachträgliches Geburtsgeschenk geben? Ein frisch gebackener 21-Jähriger hofft auf eine Jugendstrafe auf Bewährung, wohingegen die Staatsanwaltschaft drei Jahre gegen ihn gefordert hat. Er sieht sich als Mitläufer bei einer skurrilen Entführungs- und Folteraktion in einer verwilderten Gartenhütte im Stadtteil Kaltental. In der Nacht zu Dreikönig 2024 war ein 20-Jähriger von vier Tätern von Vaihingen nach Kaltental verschleppt worden, offenbar aus Rache für einen mutmaßlichen Drogendiebstahl.

Seit Anfang Dezember vergangenen Jahres hat die 14. Strafkammer in acht Verhandlungstagen die Tatbeteiligung und die Motive zu erhellen versucht. Der 27-jährige Hauptbeschuldigtee und die mutmaßlichen Mitstreiter im Alter von 21, 23 und 24 Jahren haben die Vorwürfe weitgehend eingeräumt – und sich im Wesentlichen damit zu entschuldigen versucht, dass sie in der Tatnacht erheblich betrunken gewesen seien. Das damals 20-jährige Opfer hatte freilich erhebliche Verletzungen erlitten – offenbar durch Schläge mit Fäusten und einer Holzlatte, mit einem Messer und auch einem Elektroschocker, wenn er funktioniert hätte.

Staatsanwaltschaft fordert bis zu sechs Jahre Haft

Bei dem mehr als vierstündigen Martyrium war der Betroffene am Ende mit Panzerklebeband in einem verwahrlosten Garten im Bereich Elsental in einer Gartenhütte gefesselt und gefoltert worden. In einem unbeobachteten Moment am frühen Morgen konnte er seinen Entführern entkommen und Anwohner in Kaltental um Hilfe bitten.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer harte Strafen gefordert. Der 27-jährige mutmaßliche Drahtzieher soll wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs für sechs Jahre hinter Gitter, ein 23-Jähriger für fünf Jahre mitsamt einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, ein 24-Jähriger für vier Jahre. Die Verteidigung sieht den Strafrahmen freilich nach vorne verschoben – wegen verminderter Schuldfähigkeit im Vollrausch und wegen einer bereits erfolgten Entschädigungszahlung von 8500 Euro.