Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Falle eines früheren PKK-Mitglieds ein Urteil gefällt. (Archivbild) Foto: Lichtgut/Lichtgut/Max Kovalenko

Ein 37-Jähriger ist am Oberlandesgericht Stuttgart wegen seiner früheren Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Stuttgart - Wegen seiner früheren Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist ein 37 Jahre alter Mann aus dem Badischen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Türke war nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart von spätestens Oktober 2016 bis Januar oder Februar 2018 als sogenannter Raumverantwortlicher der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK für die Stadt Bruchsal und Umgebung zuständig. Dort habe er vor allem den Verkauf von Eintrittskarten und Bustickets für Fahrten zu Kundgebungen, Demonstrationen oder Festivals der PKK organisiert, zeigte sich der Strafsenat am Mittwoch überzeugt.

Außerdem soll er für das Einsammeln von monatlichen Spenden zugunsten der PKK verantwortlich gewesen sein. „Die Gelder verwendete die PKK zumindest auch für den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat und dessen Streitkräfte“, argumentierte das Gericht. Der angeklagte Mann hatte die Vorwürfe im Prozess eingeräumt. Nach Überzeugung des Senats hat er sich vom PKK-Gedankengut inzwischen distanziert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ist in Deutschland seit 1993 verboten. Viele ihrer Symbole und Zeichen sind bei Demonstrationen nicht erlaubt, das Zeigen ist strafbar. In Deutschland hat die PKK nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 14 500 Anhänger.