Eine rassistische Gesinnung bestritt der 32-Jährige, der seit dem vergangenen Jahr kein Polizist mehr ist, entschieden. Foto: dpa/Sven Hoppe

Wegen Drogenbesitzes und des Zeigens des Hitlergrußes in einem Biergarten stand in München ein früherer Polizist vor Gericht. So fällt das Strafmaß aus.

Das Amtsgericht München hat einen ehemaligen Polizisten wegen Drogenbesitzes und des Zeigens des Hitlergrußes in einem Biergarten zu einer Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, des Drogenbesitzes und -erwerbs sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängte 280 Tagessätze zu 15 Euro.

Der Mann hatte die Vorwürfe gegen ihn weitgehend eingeräumt und sich bei dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und seinen ehemaligen Kollegen entschuldigt „für das Bild, das ich von dem Beruf nun in die Öffentlichkeit getragen habe“.

Ex-Polizist bestreitet rassistische Gesinnung

Eine rassistische Gesinnung bestritt der 32-Jährige, der seit dem vergangenen Jahr kein Polizist mehr ist, entschieden. Er räumte allerdings über seinen Anwalt auch ein, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten, nur mit Unterwäsche bekleideten Gefangenen und einen beleidigenden Kommentar, der sich auf dessen schwarze Hautfarbe bezog, per Handy verschickt haben.

Die Vorwürfe gegen den Münchner, der inzwischen als Fitnesstrainer arbeitet, waren im Rahmen der Ermittlungen im Drogenskandal bei der Polizei ans Licht gekommen. Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes räumte er ein. Er habe seit Anfang 2017 „regelmäßigen Umgang mit Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Cannabis“ gehabt, hieß es von der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 310 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte sich für 250 Tagessätze zu 10 Euro ausgesprochen.