Die Reithalle: einst wilhelminischer Exerzierplatz, jetzt Veranstaltungsgebäude Foto: Kulturforum Offenburg

Fast eine Woche hielt Yves R. die Polizei in diesem Sommer in Atem. Wegen des großen öffentlichen Interesses am Fall des „Waldläufers“ kann der Prozess gegen ihn nun nicht im Landgericht stattfinden.

Offenburg - Für den am 15. Januar beginnenden Prozess gegen Yves R. zieht das Offenburger Landgericht in die Reithalle im Offenburger Kulturforum um. Dabei handelt es sich um eine wilhelminische Exerzierhalle, die sonst als Veranstaltungsgebäude dient. Dies sei nötig, um das erwartete Besucheraufkommen coronagerecht zu kanalisieren, erklärte das Gericht.

Der Fall des 31-Jährigen hatte im Sommer bundesweit Aufsehen erregt. Yves R. hatte vier Polizisten entwaffnet und war dann tagelang durch den Schwarzwald bei Oppenau geflohen. Insgesamt hat das Gericht sechs Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte am 19. Februar ein Urteil fallen. Für den Prozess ordnete das Gericht Eingangskontrollen an.