Franco A. vor dem Gerichtsgebäude in Frankfurt Foto: dpa/Boris Roessler

In Frankfurt hat der Prozess gegen einen Bundeswehr-Offizier begonnen, der sich als syrischer Flüchtling ausgab. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, Anschläge geplant zu haben.

Frankfurt - Die Festnahme von Franco A. löste vor vier Jahren Entsetzen aus. Ein Bundeswehroffizier, der sich erfolgreich als syrischer Flüchtling ausgab und gleichzeitig große Mengen Munition hortete? Am Donnerstag begann in Frankfurt der Prozess gegen den heute 32-Jährigen, dem der Generalbundesanwalt die Vorbereitung von Anschlägen vorwirft. Diese hätten nach dem Willen des Angeklagten „von der Bevölkerung als radikaler Terrorakt eines anerkannten Flüchtlings wahrgenommen“ werden sollen, bekräftigte Staatsanwältin Karin Weingast am Donnerstag für die Generalbundesanwaltschaft.

Die Verteidigung zeichnete ein ganz anderes Bild von dem Offenbacher, der im Dezember 2015 bei einer Flüchtlingsunterkunft in seiner Heimatstadt vorstellig wurde. Dass A. ein Jahr später trotz mangelhafter Arabischkenntnisse als Flüchtling anerkannt wurde, habe die Schwachstellen im System offengelegt, sagte sein Anwalt, Moritz Schmitt-Fricke. Er habe der Bundesregierung durch Vorspiegelung seiner falschen Identität „das Zerrbild ihrer eigenen Unfähigkeit“ vorgehalten.

Der Angeklagte nennt die Vorwürfe eine Farce

Das entspricht der Version der Ereignisse, die A. selbst Anfang der Woche in einem Interview mit dem deutschen Ableger des russischen Fernsehsenders RT präsentierte. Am Donnerstag beschränkte er sich auf ein kurzes Statement nach der Verhandlung: „Die Anklageschrift ist eine Farce.“ Tatsächlich fällt es schwer, die Vorwürfe mit dem schlaksigen, vollbärtigen jungen Mann mit dem winzigen Pferdeschwanz im Nacken in Einklang zu bringen. Mit seiner großen Umhängetasche wirkte er eher wie ein Student oder junger Lehrer, trotz scharfer Kritik am Generalbundesanwalt trat er nicht aggressiv auf.

Aus der Untersuchungshaft war A. schon Ende 2017 entlassen worden, weil nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kein dringender Tatverdacht für die Vorbereitung „einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gegeben war.

Doch offen bleibt, warum A. über 1000 Schuss Munition und rund 50 Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr hortete. Und warum er Anfang 2017 am Flughafen Wien-Schwechat eine Pistole versteckte – was die Ermittlungen in Gang setzte.

Die Waffe will A. in einem Gebüsch gefunden haben

Das Gericht begann mit seiner Beweisaufnahme genau an diesem Punkt. Der Vorsitzende Christoph Koller verlas eine Mail, die A. nach seiner vorübergehenden Festnahme durch die österreichische Polizei an einen ranghohen Bundeswehroffizier schickte. Demnach hatte A. die Waffe im Januar 2017 bei einem Besuch in Wien in einem Gebüsch entdeckt, in dem er sich während eines feucht-fröhlichen Abends mit Bekannten „erleichterte“. Er habe die Pistole eingesteckt und vergessen, bis er an der Sicherheitskontrolle im Flughafen stand.

Die Polizei habe er nicht informieren wollen, weil er damit seinen Flug und auch seinen Dienst am folgenden Tag verpasst hätte, schrieb A. in der Mail an den Bundeswehroffizier. Stattdessen versteckte er die Pistole in einer Toilette, wo er hinter der Kloschüssel eine kleine Luke entdeckte. Nach seiner Heimkehr habe ihm die Angelegenheit aber keine Ruhe gelassen, weshalb er erneut nach Wien geflogen sei.

In der Toilette wurde A. von der österreichischen Polizei erwischt. Die ließ ihn zwar schnell wieder laufen – doch dann führten die Fingerabdrücke auf der Waffe zu denen, die ein Jahr zuvor bei der Registrierung eines vermeintlichen Flüchtlings in Deutschland aufgenommen worden waren.