Einer der Angeklagten sticht mit dem Messer zu. Foto: imago//Archiv

In einem Prozess am Stuttgarter Landgericht wird drei Männern versuchter Totschlag zur Last gelegt. Die sehen sich wiederum auch als Opfer.

Stuttgart - Es ist der 24. Februar 2021, ein Mittwoch, als sich am späten Nachmittag mitten auf der Straße in Stuttgart-Fasanenhof hemmungslose Brutalität Bahn bricht. Daran gibt es im Landgerichtsverfahren gegen Aykan Ü. (19) und seine beiden Onkel Moussa H. (25) und Mustafa H. (28) keine Zweifel. Ihnen werden gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die drei jungen Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, sollen laut Staatsanwaltschaft Selim G. mit Messerstichen in den Oberschenkel und mit Tritten gegen den Kopf und Körper schwer verletzt haben. Zwei zu Hilfe kommende Söhne des Opfers sind von den drei Angeklagten offenbar ebenfalls durch Schläge und Tritte verletzt worden.

Die Familien kennen sich gut

Am ersten Prozesstag ließen zwei der Beschuldigten Erklärungen durch ihre Anwälte verlesen. In diesen Schilderungen wird zum Ausdruck gebracht, dass in diesem Fall nicht eindeutig zwischen Tätern und Opfern unterschieden werden könne. Außerdem würden sich die beiden Familien seit Langem gut kennen, man sei sogar untereinander befreundet gewesen. Zur brutalen Auseinandersetzung sei es gekommen, weil zwei Wochen zuvor Moussa H. einen der beiden Söhne von Selim G. vor dessen Clique geohrfeigt habe. Shelkim G. habe dies als demütigend empfunden und Rache geschworen.

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Die Angeklagten geben an, die Familie G. aufgesucht zu haben, um diesen Streit beizulegen. Der von der Arbeit nach Hause kommende Vater Selim G. sei aber sofort auf sie losgegangen. Daraus habe sich dann die Schlägerei entwickelt, in dessen Verlauf sich Familie G. mit einem Spaten bewaffnete und es zu Schlägen gegen die Köpfe der Angeklagten gekommen sein soll. Auf der Gegenseite stach Aykan Ü. mit einem Messer zu. Eine wichtige Rolle im weiteren Prozessverlauf dürfte deshalb auch die Frage spielen, warum ein Messer zu einem angeblich klärenden Gespräch mitgenommen wurde. Was Aykan Ü. vor Gericht als Fehler bezeichnete.