Das Leonhardsviertel soll nach Willen der Stadt in Zukunft keine Bordellbetriebe mehr beherbergen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Landgericht Stuttgart will erst Anfang April entscheiden, ob Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle behaupten darf, John Heer betreibe eine „illegale“ Prostitutionsstätte und ein „nicht genehmigtes Bordell“.

Stuttgart - Darf die Bezirksvorsteherin im Bezirk Mitte, Veronika Kienzle (Grüne), weiter behaupten, dass John Heer ein „nicht genehmigtes Bordell“ betreibe? Dass er die Immobilie in der Leonhardstraße als „illegale“ Prostitutionsstätte nutze? Dass der Ex-OB-Kandidat das Anwesen im Leonhardsviertel gewerberechtlich als „gewerbliche Zimmervermietung“ angemeldet habe?