Auf dem Marktplatz demonstrieren am Mittwochabend rund 300 Teilnehmer. Foto: Lichtgut/Iannone

Bei einer Demo gegen die Corona-Schutzmaßnahmen am Dreikönigstag halten sich nicht alle Teilnehmer an die Auflagen. Die Stadt reagiert und bricht die Veranstaltung ab.

Stuttgart - Unter strengen Auflagen haben am Mittwochabend vor dem Stuttgarter Rathaus knapp 300 Gegner und Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert. Weil sich ein Teil der Protestierenden abspaltete und zum Karlsplatz zog, lösten Vertreter der Stadt Stuttgart die Veranstaltung auf.

Verstöße gegen die Auflagen

Zu den Auflagen hatte gehört, dass die Versammlung ohne einen Demo-Zug abgehalten werden sollte. Das hatte der Anmelder, eine Privatperson, am Tag zuvor bei einem Kooperationsgespräch mit Vertretern des Ordnungsamtes und der Polizei zugesagt. Doch nach einer knappen Stunde klappte das nicht mehr: Eine Gruppe folgte der Anregung des Landtagsabgeordneten Heinrich Fiechtner (fraktionslos) und zog zum Karlsplatz. Dort wollten die Veranstalter ursprünglich eine sogenannte Grundgesetz-Disco mit anschließendem Aufzug abhalten.

Maskenpflicht für die Teilnehmer

Der Versammlungsleiter versuchte, mit einer Durchsage den Zug zum Karlsplatz zu stoppen und sich von der Aktion zu distanzieren. Dennoch beendete die Stadt die Veranstaltung wenig später.

Zu den Auflagen gehörte auch, dass die Teilnehmenden Masken tragen mussten. Wer ein Attest hatte, musste dieses vorzeigen. „Wir werden diese Atteste dann noch auf ihre Gültigkeit überprüfen“, sagte ein Sprecher der Polizei. Den Teilnehmenden, die keine Maske auf hatten, wurde ein extra Bereich für die Versammlung auf dem Marktplatz zugewiesen. Unter Protest stellten sich einige Personen dorthin, andere blieben in der Menge auf dem Platz.

Da sich nach der Auflösung der Versammlung noch weiterhin Gruppen von Demonstranten am Karlsplatz trafen, schritt die Polizei ein. Sie lösten diese Versammlungen auf und nahmen Personalien auf und nahmen Anzeigen auf. Mehrfach hatte die Polizei am Marktplatz durchgesagt, dass Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro bewehrt seien.