In Raichberg finden sich selten Rosenarten wie die Raublättrige Rose mit ihren Früchten. Foto:  

Seltene Pflanzen sollen von konkurrierenden Gehölzen befreit werden.

Obertürkheim - Im Stuttgarter Stadtwald haben in diesem Sommer an verschiedenen Waldrändern im ganzen Stadtgebiet Auflichtungsarbeiten für den Artenschutz stattgefunden. Seltene und bedrohte Pflanzenarten sollen so von konkurrierenden und beschattenden Gehölzen befreit werden, weil die Beschattung zur Sukzession, sprich zu einer Verdrängung der wärmeliebenden Arten auf den Flächen führt.

Im Artenschutzkonzept der Landeshauptstadt werden solche Bereiche als „Top-E-Flächen“ bezeichnet. Das „E“ steht für Effizienz und bedeutet, dass mit vergleichsweise geringem personellen und finanziellen Aufwand viel für den Artenschutz getan werden kann. Durchgeführt werden diese Arbeiten entweder vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) oder in dessen Auftrag durch verschiedene Gartenbaubetriebe. Die fachliche Betreuung der Arbeiten findet in enger Abstimmung mit dem GFF durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt beim Amt für Umweltschutz statt. Mitglieder des Botanischen Arbeitskreises Stuttgart, die die Pflanzenstandorte sehr genau kennen und diese in der „Flora Stuttgart“ auch dokumentiert haben, geben zusätzliche Hinweise.

Am Waldrand Lemberg in Feuerbach erfolgten in diesem Jahr bisher zwei Pflegeeinsätze für den Artenschutz. So wurden auf dieser „Top-E-Fläche“ Ende Juni und Anfang Oktober in fünf Bereichen Sukzessionsgehölze entfernt freigestellt. Wichtig war in erster Linie das Zurückdrängen der extrem ausbreitungsfreudigen Robinien, die unter anderem zwei seltenen Haarstrangarten (Peucedanum cervaria und officinale), der Erbsenwicke (Vicia pisiformis) und der Traubigen Graslilie (Anthericum liliago) die Sonne nahmen. Auch der Hügel- und der Berg-Klee sowie der Färber-Ginster lieben es sonnig und warm.

An den Sieben Linden in Uhlbach ging es bei den im August durchgeführten Pflegearbeiten um die Freistellung von Vorkommen des Weidenblättrigen Alants und der Essigrose. Unter Biologen und Blumenexperten auch als Inula salicina und beziehungsweise Rosa gallica bekannt. Auch diese Bereiche gelten als „Top-E-Fläche“ und sind bereits Bestandteil des Artenschutzkonzepts.

Neu in das Artenschutzkonzept aufgenommen wird der Waldrand Raichberg in Gablenberg, da es hier zahlreiche, für Stuttgart seltene Wildrosenarten gibt. Dazu gehören beispielsweise die Vogesen-Rose (Rosa vosagiaca), die hier ihren einzigen Wuchsort in Stuttgart hat, die Raublättrige Rose (Rosa marginata) und die Busch-Rose (Rosa corymbifera). Die Freistellungsarbeiten an diesem Waldrand wurden unter Betreuung durch den Botanischen Arbeitskreis Stuttgart durchgeführt. Mit dem Freischneiden der Rosenbüsche bekommen auch die Wildkräuter auf der südexponierten Böschung wieder mehr Licht. Lichtliebende Arten wie Flügelginster (Genista sagittalis), Nickendes Leimkraut (Silene nutans) und Graslilie (Anthericum liliago) sollen sich wieder ausbreiten und zur Blüte kommen. Zur Sicherung der wertvollen Waldränder mit ihren seltenen Wildpflanzen werden zudem große „Störsteine“ aufgestellt. Damit soll das Befahren und Parken verhindert werden, ebenso illegale Ablagerungen von Grünschnitt und Abfällen. Auch Trampelpfade sollen zum Schutz der Pflanzen reduziert werden.

Für die Entwicklung der Waldränder in einen natürlichen Zustand mit zahlreichen wärmeliebenden Pflanzenarten werden bereits erfolgreiche Nachzuchten seltener Wildpflanzen aus Samen original Stuttgarter Herkunft in Hohenheim durchgeführt. Hier engagieren sich die Staatsschule für Gartenbau und die Hohenheimer Gärten mit einer „Erhaltungskultur der Stuttgarter Raritäten“. Ein Ausbringen der nachgezogenen Pflanzen ist teils schon auf Flächen des Artenschutzkonzepts der Stadt erfolgt. So konnten bisher zum Beispiel die freigestellte Bahnböschung am Dachswald und die mageren Säume in Uhlbach mit diesen botanischen Besonderheiten versorgt werden. Weitere Auspflanzungen sind für das kommende Jahr am Lemberg geplant. Hier erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, das als höhere Naturschutzbehörde für die Genehmigung der Samengewinnung und der Auspflanzungen im Naturschutzgebiet zuständig ist.