Eine Geschwindigkeitsmessanlage bei Löffingen Foto: dpa/Patrick Seeger

Der neue Bußgeldkatalog liegt wegen eines Formfehlers zwar auf Eis, ist aber nicht vom Tisch. Das Bundesverkehrsministerium hat entweder geschlampt – oder die neuen Regeln absichtlich in eine rechtliche Schieflage gebracht, kommentiert Arnold Rieger.

Stuttgart - Schlamperei oder Absicht? Im neuen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße fehlt offenbar der Verweis auf die Rechtsgrundlage – das Straßenverkehrsgesetz. Deshalb sind härtere Sanktionen für Raser aus formalen Gründen erst einmal vom Tisch. Auch Baden-Württembergs Bußgeldbehörden tun gut daran, die laufenden Verfahren auf Eis zu legen, sonst machen sie sich rechtlich angreifbar. Wer nun also innerorts mit 21 Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss nicht gleich vier Wochen Führerscheinentzug fürchten. Einstweilen gilt die weniger strenge Regelung mit 31 km/h.