Bei einer Kontrolle stößt die Polizei auf ein verbotenes Einhandmesser. Foto: dpa/Patrick Seeger (Symbolbild)

Bei der Kontrolle einer Gruppe junger Männer hat die Polizei am Wochenende ein verbotenes Einhandmesser eingezogen. Mit der neuen Waffenverbotszone hatte das nichts zu tun.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat seit dem Wochenende als erste Stadt in Baden-Württemberg eine Waffenverbotszone. Deren Einführung ist recht unauffällig vonstatten gegangen, denn die Polizei hat deswegen keine zusätzlichen Kontrollen gemacht – so sieht es der zugehörige Erlass auch vor.

Ein gefährliches Messer ist dennoch am Wochenende eingezogen worden, teilt ein Sprecher der Polizei mit. Allerdings hatte das nichts mit der neuen Waffenverbotszone zu tun. Die Polizei nahm es einem 22-Jährigen am Johannes-Brenz Platz nahe der Stiftskirche ab. Anlasslos sei die Polizei dabei nicht auf die rund 15-köpfige Gruppe zugegangen. Die jungen Männer seien mehrfach durch ihr auffälliges und zum Teil provokantes Auftreten in der Gruppe aufgefallen am Freitagabend – und immer sehr schnell verschwunden, wenn Polizei in der Nähe aufgetaucht sei. Daher habe man sie kontrolliert.

Dabei sei bei einem der Männer ein sogenanntes Einhandmesser gefunden worden. Diese sind verboten, so regelt es das Waffengesetz. Bei diesen Messern ist das Öffnen und das Feststellen der Klinge mit einer Hand möglich. Diese Messer fallen – völlig unabhängig von der Verbotszone – in die Kategorie der Hieb- und Stoßwaffen, deren Führen gemäß dem Paragrafen 42 a des Waffengesetzes verboten sind. Der 22-jährige muss mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

Die Waffenverbotszone gilt innerhalb des Cityrings und im Stadtgarten bei der Universität, und das immer in den Nächten des Wochenendes und vor Feiertagen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Die Polizei hatte es vor knapp einem Jahr angeregt, weil zunehmend Messer bei Gewaltdelikten eine Rolle spielen. Durch das Verbot ist nur geregelt, was geschieht, so im Falle einer Kontrolle ein Messer gefunden wird, das eine Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern hat: Diese Größe war bislang nicht unter das Waffengesetz gefallen, stellt aber aus Sicht der Polizei auch eine Gefahr dar. Mit der Einführung des Waffenverbots können solche Waffen und Gegenstände, die zwar nicht unter das Waffengesetz fallen, aber dennoch gefährlich sind, fortan eingezogen werden. Ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro wird bei Verstößen fällig.