Softairwaffen können täuschend echt aussehen. Foto: imago /stock&people (Symbolbild)

Mehrere Personen schlagen Alarm, weil sie sich von einem jungen Mann bedroht fühlen. Die Polizei kann den 22-Jährigen fassen.

Stuttgart - Auch ohne einen Amoklauf in Heidelberg am Tag zuvor hätte die Aktion eines 22-Jährigen in Bad Cannstatt am Dienstagmorgen viele Menschen erschreckt: Er hatte eine täuschend echte Softairpistole dabei. Er zog diese in einem Zug und bedrohte einen Mann damit. Die Polizei fahndete nach dem Mann und konnte ihn kurz darauf fassen. Dabei fanden sie auch die vermeintliche Schusswaffe und stellten fest, dass es keine scharfe Waffe war.

Der Mann war zunächst gegen 7.15 Uhr einer Frau im Zug auf der Fahrt von Ludwigsburg nach Stuttgart aufgefallen. Dort soll er die Waffe gezogen haben. Da diese Meldung erst nach dem Stopp des Zugs kam, konnte die Bundespolizei nicht am Bahnhof eingreifen. Der Mann ging in den Ort und fiel dort wenig später wieder auf. Er soll gegen 8.10 Uhr einen Passanten an der Taubenheimstraße bedroht haben. Dieser wählte ebenfalls den Notruf. Die Landespolizei löste eine Fahndung aus und nahm den Mann gegen 8.25 Uhr am Veielbrunnenweg fest. Dabei stellte sie fest, dass er eine Softairwaffe dabei hatte, welche die Frau im Zug und der Mann für eine echte Pistole gehalten hatten. Der Mann wurde zu seinen Eltern gebracht, die ihn aufgrund seiner Behinderung betreuen. Die Ermittlungen der Polizei zur Herkunft der Softairpistole laufen noch.

Täuschend echte Waffen darf man nicht mit sich führen

Das Gesetz regelt das Führen täuschend echter Waffen: Man darf sie in der Öffentlichkeit aufgrund der Verwechslungsgefahr nicht tragen. Nur wenn sie auf den ersten Blick als Spielzeug erkennbar sind, ist das erlaubt. Das heißt, sie müssten eine auffällige Farbe oder einen farbigen, meist roten, Stöpsel in der Mündung des Laufs haben. Softairwaffen, wie die am Dienstag in Cannstatt aufgetauchte, sehen echten Waffen meist sehr ähnlich und dürfen nur auf umfriedetem Gelände verwendet werden.