Polizisten eines taktischen Einsatzzuges und einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit durchsuchen eine Shisha-Bar. Foto: NR/7aktuell.de

Mehrere hundert Polizistinnen und Polizisten haben in der Nacht zum Sonntag in der Stuttgarter Innenstadt Gaststätten und Gäste durchsucht. Dabei wurde auch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit eingesetzt.

Polizisten der Stuttgarter Einsatzhundertschaft, der Bereitschaftspolizei aus Bruchsal und Göppingen sowie zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) aus diesen Standorten haben in der Nacht zum Sonntag rund um den Stuttgarter Josef-Hirn-Platz mehrere Gastronomiebetriebe durchsucht sowie etwa 40 Passanten kontrolliert. Zu den Objekten gehörten auch Shisha-Bars. Die Maßnahmen „hatten einen präventivpolizeilichen Hintergrund“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart unserer Zeitung. Das bedeutet: Die Durchsuchungen und Kontrollen dienten nicht der Strafverfolgung nach der Strafprozessordnung, sondern sollen vorbeugend Gefahren abwehren. Dazu nutzt die Polizei in Baden-Württemberg das Polizeigesetz des Landes aus dem Jahr 2020.

Festnahme eines 21-Jährigen

„Mit der Maßnahme sollten Waffen und gefährliche Gegenstände aufgefunden werden“, begründete der Polizeisprecher die groß angelegte Razzia mit massivem Polizeiaufgebot. Die Beamten nahmen einen 21 Jahre alten Mann fest, der bereits mehrfach Ermittlern aufgefallen ist. Ihm konnte eine illegale Schusswaffe zugeordnet werden, die in einer Gaststätte gefunden wurde. Unklar ist bislang, ob die Waffe bereits verwendet wurde, um auch andere Straftaten zu begehen.

Die Gegend rund um den Stuttgarter Josef-Hirn-Platz unweit des Rathauses sorgte in der Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen: Im Januar wurde hier ein 23 Jahre alter Mann niedergestochen. Im April 2019 wurden zwei junge Männer im Alter von 18 und 25 Jahren von einem 20-Jährigen niedergeschossen. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Unklar ist heute noch das Motiv für die Schießerei: Weder der Verurteilte noch die Opfer äußerten sich zu den Hintergründen. Fest steht, dass alle drei aus dem Umfeld früherer kurdischer Straßenbanden kamen.

Seit dem 3. Februar ist es in der Stuttgarter Innenstadt jedem verboten, am Wochenende und an Feiertagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr samstags Waffen und gefährliche Gegenstände bei sich zu tragen. Das Verbot gilt für Schreckschuss-, Modell- und scharfe Waffen ebenso wie für Messer, Schlagstöcke, Elektroschocker und ähnlichen Waffen und gefährlichen Gegenständen.