Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz sieht keine Schuld bei sich. (Archivbild) Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Stefanie Hinz, die Landespolizeipräsidentin Baden-Württembergs, hat sich gegen den Vorwurf gewehrt, sie wolle einen beschuldigten Inspekteur der Polizei schützen.

Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz sieht in der Affäre um sexuelle Belästigung bei der Polizei keine Versäumnisse ihrerseits. Sie wehrte sich am Montag auch gegen Vorwürfe, dass sie den beschuldigten Inspekteur der Polizei schützen wollte, indem sie dessen privates Handy nicht zur Beweisaufnahme sichern ließ. Es habe rechtlich keinen Grund dafür gegeben, sagte Hinz im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizei-Affäre im Landtag in Stuttgart. Mit einer Sicherung des Handys hätte mögliche Kommunikation darüber eingesehen und ausgewertet werden können.

Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass eine Sicherung des privaten Handys nicht verhältnismäßig und damit unzulässig gewesen wäre. Unsere Zeitung hatte berichtet, Hinz habe möglicherweise dazu beigetragen, dass der Inspekteur der Polizei wichtige Beweismittel habe vernichten können, weil sein privates Handy - über das er zumeist kommuniziert habe - nicht gesichert wurde.

Beweismittel wurden gesichert

Der Ausschuss dreht sich um sexuelle Belästigung in Landesbehörden, um Beförderungspraktiken bei der Polizei und um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU). Ein inzwischen suspendierter Inspekteur der Polizei soll Ermittlungen zufolge im November 2021 eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben.

Hinz erklärte nun, der Beschuldigte habe seine dienstliche Technik – wie auch seine Waffe – abgegeben. Außerdem hätten die Angaben der betroffenen Mitarbeiterin sowie ein Mitschnitt eines Gesprächs, das die Mitarbeiterin mit dem Inspekteur geführt hatte, vorgelegen und seien gesichert worden. Damit habe kein Verlust von Beweismitteln gedroht.

Auch Innenminister Strobl stand wegen der Sache lange unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Die Ermittlungen gegen ihn wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.