Der Berliner AfD-Landeschef Georg Pazderski macht die Landesregierung haftbar. Foto: dpa/Paul Zinken

Die Alternative für Deutschland findet in der Hauptstadt für den Parteitag keinen Raum.

Berlin - Eigentlich müsste die AfD mit ihrem Berliner Landesverband dringend einen Vorstand wählen, denn der bisherige war regulär nur bis Jahresende im Amt. Derzeit ist ein Notvorstand eingesetzt. Der Ausgang dieser Wahl wäre als Weichenstellung durchaus interessant, denn der bisherige Vorsitzende Georg Pazderski kandidiert nicht mehr. Wer ihm nachfolgt, ist offen. Aber die AfD in der Hauptstadt musste nun zum dritten Mal hintereinander ihre anberaumte Versammlung absagen. Der Grund dafür seien fehlende Räumlichkeiten, sagt Pazderski. Er spricht von einem „Demokratienotstand“, denn der Partei war ein Mietvertrag gekündigt worden, weil der Vermieter Proteste und Drohungen von AfD-Gegnern fürchtete.

Ein Warnanruf als Nötigung?

Die Schwierigkeiten der Partei, auf dem freien Markt Räume zu finden, existieren schon länger und nicht nur in Berlin. Im aktuellen Fall wehrt sich die Partei nun juristisch auf mehreren Ebenen. Der Vermieter, der kurzfristig kündigte, war kurz davor von der Vertreterin eines Protestbündnisses gegen Rechtsextremismus angerufen worden. Die Frau, die Mitglied der Linkspartei ist, bestätigte der „Frankfurt Allgemeinen Zeitung“, sie habe dem Wirt erklärt, wie problematisch es sei, Räume an die Partei zu vermieten. Die AfD stellte daraufhin Strafanzeige gegen die Frau wegen Nötigung. Gleichzeitig klagte sie gegen die Kündigung des Mietvertrages. Das Gericht entschied nun, die Kündigung durch den Wirt sei rechtens gewesen – vor Gericht hatte dieser vorgetragen, telefonisch bedroht worden zu sein. Ein Mitarbeiter sei mit einem Messer angegriffen worden. Das Risiko sei dem Vermieter nicht zuzumuten, entschied das Gericht.

Die AfD hat nach eigenen Angaben 70 Anfragen für Räume gestellt – wann, teilte sie nicht mit. Entweder seien Räume belegt gewesen oder die Vermieter hätten nicht vermieten wollen. Pazderski forderte zum wiederholten Mal die Berliner Landesregierung auf, Räume zur Verfügung zu stellen, damit sie ihrem satzungsgemäßen Auftrag nachkommen könne. Die Regierung erklärte sich für nicht zuständig. In der Vergangenheit war die AfD auch schon ins benachbarte Brandenburg ausgewichen, auch für Wahlpartys fanden sich Räume.