Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängern. Foto: dpa/Britta Pedersen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will der Wirtschaft mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende Juni etwas Gutes tun. Dennoch reagieren die Unternehmer Baden-Württemberg mit Kritik.

Stuttgart - Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) kritisieren die verschlechterten Bedingungen bei den neuen Regeln zum Kurzarbeitergeld, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni verlängern will.

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„Wir halten es für falsch, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab April wegfallen soll“, sagte UBW-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick unserer Zeitung. „Dies würde das Instrument der Kurzarbeit für die Unternehmen sehr teuer machen und könnte zu steigenden Arbeitslosenzahlen führen.“ Das Arbeitsministerium solle an dieser Stelle „unbedingt nochmals nachbessern“, so Dick. Denn „die gegenwärtigen Probleme der Betriebe sind in erster Linie eine Folge der Pandemie“: Der Dienstleistungssektor sei stark durch die Corona-Maßnahmen belastet, während die Industrie unter den durch die Coronakrise ausgelösten Lieferkettenproblemen leide. „Deshalb sollten die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem 31. März weiter erstattet werden“, so Dick.

„Volle Erstattung nicht mehr gerechtfertigt“

Die Bezugsdauer wird von 24 auf 28 Monate ausgeweitet, die Zugangserleichterungen und die höheren Leistungssätze werden verlängert. Infolge der stabilen Lage mit neuen Allzeit-Höchstständen bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werde zugleich der Ausstieg aus den Sonderregelung bei der Kurzarbeit fortgesetzt, argumentiert das Arbeitsministerium. Während die Sozialversicherungsbeiträge im ersten Quartal nur noch zu 50 Prozent ersetzt werden, solle die Erstattung ab April auslaufen. Zu Beginn der Pandemie mit dem bundesweiten Lockdown mag diese gerechtfertigt gewesen sein – jetzt bestehe diese Situation nicht mehr. Weiter würden aber 50 Prozent der Beiträge übernommen, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Eine dauerhaft mit dem Kurzarbeitergeld verbundene Leistung sollte die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auch von Beginn an nicht werden, stellt das Bundesarbeitsministerium fest. Vielmehr stellten die unterschiedlichen Wirtschaftshilfen geeignete Instrumente dar, um die Betriebe finanziell zu entlasten. In besonderen Einzelfällen könnten Unternehmen, die infolge der Pandemie in Not geraten sind, zudem durch die Härtefallhilfen der Länder unterstützt werden.

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