Die Umsetzung einer StVO-Novelle sorgt im Rathaus für Debatten: Tempo 30 soll generell vor Einrichtungen wie Schulen und Kitas gelten. Wie wirkt sich das auf Stuttgarts Straßen aus?
Tempo 30 gilt im Stuttgarter Stadtgebiet bereits auf 87 Prozent aller Wohnstraßen und auf fast 70 Prozent des Straßennetzes. Diese Werte könnten allerdings noch deutlich ansteigen. Denn eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass die Stadt die Geschwindigkeit vor schützenswerten Einrichtungen in der Regel auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr, insbesondere Buslinien, oder eine drohende Verkehrsverlagerung in Wohngebiete zu befürchten sind.
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