Wer wegen der Corona-Krise im Rahmen einer Pauschalreise nicht fliegen kann, kann sein Geld zurückverlangen. Foto: dpa/Boris Roessler

Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren.

Berlin - Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: „Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.“

Der Reiseverband DRV sprach von einer „Scheinlösung“, die die Probleme der Branche nicht löse. Gutscheine hätten nur geringe Akzeptanz. „Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das schlicht nicht vorhanden ist“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Es gehe um ein Volumen von sechs Milliarden Euro. „Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg.“ Fiebig bekräftigte die Forderung der Branche nach staatlicher Unterstützung.

Schutz vor Insolvenz

Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherigen Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf der sofortigen Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an.