Das Landratsamt hat die Gemeinde Mönsheim aufgefordert, eine Überdachung am Paulinensee zu entfernen. Foto: Simon Granville

Mönsheim muss eine hüttenähnliche Bebauung im Staubereich des Paulinensees entfernen. Einen Baubeschluss des Gemeinderats gab es anscheinend ohnehin nicht.

Sie steht im Überschwemmungsgebiet des Paulinensees und muss deswegen weg – die Überdachung einer Sitzgelegenheit mit Bänken und einem Tisch. Das Gewässer ist für viel Geld vor Jahren als Hochwasserrückhaltebecken umgestaltet werden und soll den tiefer liegenden Ortskern von Mönsheim vor schwerem Hochwasser schützen. Diese Art Hütte neben dem See, die aus einem Dach und vier Trägerpfosten auf einer Betonplatte besteht, hält nach neuen statischen Berechnungen, die das Landratsamt gefordert hatte, Hochwasser nicht stand. Weil die Gefahr besteht, dass dann Teile der Hütte die Funktion des Damms stören oder bachabwärts in Richtung Freibad zu Behinderungen führen können, hat das Landratsamt die Gemeinde aufgefordert, das Bauwerk umgehend zu beseitigen.

Gemeinderat fühlt sich übergangen

„Ich finde die Überdachung grundsätzlich nicht schlecht, doch sie steht leider an einer Stelle, wo sie nicht zugelassen ist“, sagte die Gemeinderätin Margit Stähle (FWG), die als ehrenamtliche Stellvertreterin für den im Moment suspendierten Bürgermeister Michael Maurer fungiert. Es habe im Vorfeld verschiedene Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt gegeben, selbst der Landrat Bastian Rosenau habe sich eingeschaltet. Doch es blieb bei der Aufforderung, den Unterstand abzubauen. Er kann an anderer Stelle wieder aufgebaut werden, aber das muss mit den Fachbehörden abgestimmt und von diesen genehmigt werden.

Joachim Baumgärtner (UBLM) drückte seinen Ärger deutlich aus: „Der Gemeinderat wurde mit der Hütte ganz klar übergangen“, sagte er. Es gebe keinen Beschluss des Gremiums dafür. Man hätte sich viel Ärger und Geld sparen können. Tatsächlich hat die Kommune inzwischen rund 13 000 Euro dafür zahlen müssen, davon gut 2000 Euro für die statische Berechnung. Dazu kommen noch geschätzte 3000 Euro für die Arbeitszeit der Bauhofmitarbeiter für das Aufstellen. Mindestens weitere 5000 Euro werden nun für den Abbau des Unterstands und den möglichen Aufbau an anderer Stelle fällig. Es ist also mit Gesamtkosten von gut 20 000 Euro auszugehen für ein Bauwerk, für das es anscheinend keinen Beschluss des Gemeinderats gab.

Schonfrist für die Überdachung?

Adressat dieser Kritik, obwohl nicht explizit erwähnt, ist offensichtlich der derzeit beurlaubte Bürgermeister. Dieser hatte nach Abschluss eines früheren Disziplinarverfahrens gegen ihn im Gespräch mit unserer Zeitung die Auftragsvergabe für eben diese Überdachung am Paulinensee als einen der drei von der Kommunalaufsicht beanstandeten Verfahrensfehler genannt. Diese sei über den Rahmen dessen hinausgegangen, was er ohne Zustimmung des Rates hätte tätigen dürfen.

Markus Rösler von der seit der letzten Kommunalwahl 2024 neu im Rat vertretenen Mönsheimer Liste plädierte dafür, sich bei den Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Sitzplatzüberdachung doch bestehen bleiben kann. Und falls das nicht möglich sei, dann wenigstens den Sommer über. Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieses Vorgehen. Margit Stähle ergänzte in der Beschlussvorlage, wenn die Fachbehörden nicht zustimmten, „müssen wir es wegmachen“.