Der umstrittene Ex-Politiker und Buchautor Thilo Sarrazin ist nicht mehr Mitglied der Sozialdemokraten. Foto: dpa/Michael Kappeler

Beim dritten Anlauf lief es für die SPD-Spitze nach Plan: Thilo Sarrazin fliegt aus der SPD. Wie schon die beiden Vor-Instanzen hält auch das oberste Parteigericht einen Ausschluss des umstrittenen Autors gerechtfertigt.

Berlin - Erfolg für die SPD-Spitze: Der umstrittene Ex-Politiker und Buchautor Thilo Sarrazin ist nicht mehr Mitglied der Sozialdemokraten. Das oberste Parteischiedsgericht erklärte den Parteiausschluss des 75-Jährigen am Freitag in Berlin für zulässig. „Der Parteiausschluss ist damit wirksam“, hieß es in der Mitteilung.

Es war nach 2009/10 und 2011 bereits der dritte Anlauf, den früheren Berliner Finanzsenator und Bundesbanker aus der Partei zu werfen. Auslöser des jüngsten Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“. Die SPD-Spitze wirft Sarrazin vor, mit rassistischen und islamfeindlichen Thesen das Ansehen der Partei zu beschädigen.

Im Januar hatte bereits die Berliner Landesschiedskommission in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass der Parteiausschluss rechtens sei. So hatte es zuvor auch die Kommission auf Kreisebene gesehen. Sarrazin war nach beiden Entscheidungen in Berufung gegangen - nun hat die höchste parteiinterne Instanz entschieden.

Hürden für Parteiausschluss sind hoch

Sarrazin könnte nun vor ein ordentliches Gericht ziehen, müsste dort nach Darstellung der SPD aber beweisen, dass es am Schiedsgericht Verfahrensfehler gegeben habe. Sarrazin hatte angekündigt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die Bundesschiedskommission der SPD ist ein Gremium, das unabhängig über parteiinterne Streitigkeiten entscheidet. Den Vorsitz der Verhandlung in der Berliner SPD-Parteizentrale hatte Thorsten Jobs, ein Richter am Oberverwaltungsgericht in Potsdam. Stellvertreter waren die Ministerialrätin Heike Werner und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Roland Rixecker. Für einen Parteiausschluss sind die rechtlichen Hürden hoch, damit das Instrument nicht missbraucht werden kann, um Kritik zu unterdrücken.