In Bad Cannstatt wurde 2017 das Parkraummanagement eingeführt. Foto: Uli Nagel

Die Anwohnerparkregelung, die erstmals in der Landeshauptstadt im Jahr 2011 in Stuttgart-West installiert wurde, gilt dann auch in Degerloch und Zuffenhausen.

Das Parkraummanagement, das in Stuttgart erstmals im Jahr 2011 in Stuttgart-West installiert wurde, „zündet“ in vier Wochen seine mittlerweile sechste Stufe in weiteren Teilgebieten des Stadtgebiets. Während die Verwaltung in Degerloch und Zuffenhausen Neuland betritt, werden am 1. April außerdem die Innenstadtbezirke Mitte und Ost noch erweitert.

Aktuell werden die Fundamente für die Parkautomaten hergestellt. Deren Standorte wurden so gewählt, dass sie bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung, beispielsweise Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten, stehen oder dort, wo die Gehwege für einen Automaten bereits heute schon breit genug sind. An einigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, müssen die Gehwege laut Tiefbauamt allerdings ausgebaut werden.

Erweiterung in Stuttgart-Ost

Das Erweiterungsgebiet Mitte umfasst im Wesentlichen den letzten, noch nicht bewirtschafteten Teil des Innenstadtbezirks. Den Grenzverlauf bildet die Hohenheimer Straße. Im Süden wird das Gebiet bis zur Sonnenbergstraße/Kreuzung Im Unteren Kienle geführt. Im Osten wird es durch die Straße Im Schellenkönig sowie im Norden durch die Diemershaldenstraße begrenzt.

Das Erweiterungsgebiet in Stuttgart-Ost wird im Norden durch die Stadtbahngleise begrenzt und schließt im Westen und Süden an die bereits eingeführten Teilgebiete an. Die östliche Grenze bildet das Gewerbegebiet.

Erstmals in Degerloch

In Degerloch gilt das Parkraummanagement mehr oder weniger links und rechts der Epplestraße. Das Gebiet grenzt auf der Westseite an die Albstraße, auf der Nordseite an die Löffel-/Jahnstraße sowie auf der Ostseite an die Karl-Pfaff-Straße. Die südliche Grenze wird durch den Streckenzug Große Falterstraße, Leinfeldener Straße, Wurmlinger Straße gebildet.

In Zuffenhausen umfasst das Gebiet den Bereich mit vorwiegender Wohnnutzung zwischen dem Gewerbegebiet Schützenbühl (Porsche) und der Stammheimer Straße. Es wird im Norden durch die Güterbahnlinie Kornwestheim–Böblingen, im Osten durch die Stammheimer Straße, im Süden durch die Rütlistraße beziehungsweise Zahn-Nopper-Straße sowie im Westen durch die Adestraße und Gottfried-Keller-Straße begrenzt. Bereits seit dem 1. Januar können die Bewohnerparkausweise beantragt werden.

Nähere Informationen zum Projekt und zur Antragstellung gibt es unter: www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/auto/parkraummanagement.