Auch eine unterlassene oder verspätete Befunderhebung durch den Arzt kann ein Behandlungsfehler sein Foto: dpa/Uwe Anspach

Knapp 15 000 Beschwerden hat der Medizinische Dienst der Kassen im vorigen Jahr geprüft. Die Zahl der vermeidbaren Fehler ist unvermindert hoch.

Stuttgart - Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat im vergangenen Jahr 14 553 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall (25,3 Prozent) wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler nach. In jedem fünften Fall (20,3 Prozent) bestätigte der MDK, dass der Fehler auch ursächlich war für den davongetragenen Schaden. Ohne die Bestätigung eines ursächlichen Zusammenhangs haben Betroffene keine Chance auf Schadenersatz.