Der Mann wurde in der Nordsee beigesetzt (Symbolbild). Foto: imago images/Christian Thiel/Christian Thiel via www.imago-images.de

Ein Mann will nach seinem Ableben in der Nordsee bestattet werden. Doch daraus wird nichts. Die Seebestattung findet in der Ostsee statt. Die Witwe des Mannes bekommt dafür nun Schmerzensgeld.

Bielefeld - Wegen der Bestattung ihres verstorbenen Mannes an einem falschen Ort hat die Witwe Anspruch auf Schmerzensgeld. Weil die Asche ihres Mannes, anders als beim Bestatter in Auftrag gegeben, in der Ostsee statt in der Nordsee beigesetzt wurde, erhält die Frau nun nach einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Bielefeld Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro. Das Gericht erkannte damit die psychischen Belastungen wie Schlafstörungen und Depressionen der Frau als Folge dieser falschen Beisetzung an (Az.: 5 O 170/17).

Verstorbene war Engländer

Der Bestatter hatte nach Gerichtsangaben argumentiert, dass zwar eine Seebestattung vereinbart worden sei, nicht aber ein konkreter Ort. Eine schriftliche Vereinbarung zum Bestattungsort lag nicht vor. Das Gericht kam nach einer Zeugenbefragung dagegen zu der Auffassung, dass die Klägerin deutlich gemacht habe, dass der genaue Ort der Seebestattung im Sinne ihres verstorbenen Mannes wichtig sei. Der Zeugenaussage zufolge sei im Gespräch mit der Trauerfamilie geäußert geworden, dass der Verstorbene als Engländer eine Verbindung zur Nordsee gehabt habe.

Nach Angaben eines Gutachters sei es der Frau schwer erträglich, schuld daran zu sein, dass der letzte Wille ihres Mannes nicht habe erfüllt werden können, erklärte das Gericht. Die Frau gab an, dass sie durch die Nachricht des falschen Bestattungsortes ein Psychotrauma erlitten habe. Sie leide unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen. Sie habe sich daher in ärztliche Behandlung begeben müssen.

Dritte Person sei hilfreich

Das Gericht habe berücksichtigt, dass die Klägerin durch die Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmens gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten habe, hieß es in der Begründung. Die Kammer hielt allerdings mit 2.500 Euro ein deutlich niedrigeres Schmerzensgeld für angemessen als die ursprünglich geforderten 10.000 Euro.

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas empfahl mit Blick auf das Urteil Angehörigen, die eigenen Wünsche gegenüber dem Bestattungsunternehmen klar und deutlich zu äußern. Außerdem sollten alle Vereinbarungen möglichst schriftlich festgehalten werden, erklärte die Verbraucherinitiative am Donnerstag in Königswinter. Auch sei es hilfreich, zum Beratungsgespräch eine unbefangene dritte Person mitzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden und die geäußerten Wünsche notfalls beweisen zu können.