Infolge des Wirecard-Skandals weist das Oberlandesgericht Stuttgart Ansprüche von vier Klägern zurück. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) muss keinen Schadenersatz für Kursverluste mit Wirecard-Aktien zahlen.
Die an mehreren Orten geführte juristische Schlacht zur Aufarbeitung des Wirecard-Skandals kommt schrittweise voran: So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in vier Berufungsverfahren Klagen gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurückgewiesen, wonach die Bafin hätte Schadenersatz zahlen sollen. Die Kläger sind frühere Aktionäre der Wirecard AG, die mit den Wertpapieren hohe Verluste gemacht hatten. Damit wurden die Entscheidungen der ersten Instanz bestätigt.
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