Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein Mitbewerber der OB-Wahl in Stuttgart hat gegen den Urnengang vom 22. November 2020 geklagt. Nun wurde die Klage vom Verwaltungsgericht Stuttgart zurückgewiesen.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in der baden-württembergischen Landeshauptstadt abgewiesen. Die Richter sahen keine Verstöße gegen die Chancengleichheit, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Außerdem hätte die Kandidatenvorstellung nicht ins Internet übertragen werden müssen, weil die Stadt dabei einen großen Ermessensspielraum gehabt habe und diesen ordnungsgemäß ausgeübt habe. Geklagt hatte ein Mitbewerber gegen den Urnengang vom 22. November 2020. Damals war Frank Nopper (CDU) zum Stuttgarter Stadtoberhaupt gewählt worden.

Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine weitere Klage eines Bewerbers hatte dieser kurz vor der Verhandlung am Dienstag zurückgenommen. Bis zur Rechtskraft des Urteils ist Nopper weiter als Amtsverweser tätig. Er darf sich aber Oberbürgermeister nennen.

Nopper ist erst der fünfte Rathauschef seit Kriegsende

Der altertümlich wirkende Begriff „Verweser“ hat die Bedeutung von „jemandes Stelle vertreten“. Ein Amtsverweser hat fast alle Rechte und Pflichten eines Oberbürgermeisters. Er besitzt allerdings nicht das Stimmrecht im Gemeinderat, außerdem darf er die Amtskette noch nicht tragen.

Nopper ist erst der fünfte Rathauschef seit Kriegsende in der Landeshauptstadt - und der Erste, der zunächst als Amtsverweser arbeiten muss. Der CDU-Politiker hatte die Wahl am 29. November in Stuttgart nach dem amtlichen Endergebnis mit 42,3 Prozent der abgegebenen Stimmen gewonnen.