Im November werden 450 000 Foto: dpa/Thomas/ Kienzle

Am 8. November wird in Stuttgart ein Nachfolger für Oberbürgermeister Fritz Kuhn gewählt, der nicht mehr antreten wird. Der Startschuss für das Bewerberverfahren ist gefallen.

Untertürkheim - A m Dienstag nach Dreikönig verkündete OB-Amtsinhaber Fritz Kuhn (Grüne) seinen Verzicht auf eine zweite Wahlperiode. Das kam auch für die Ökopartei überraschend. Kuhn (65) amtiert bis zum 6. Januar 2021. Sein Nachfolger wird im November bestimmt. Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, gibt es am 29. November einen neuen Wahlgang. 450 000 Stuttgarter dürfen entscheiden, wer sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin werden wird. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Oberbürgermeisterwahl im Überblick.

Seit dem 22. August können Bewerber ihren Hut in den Ring werfen. 14 Menschen haben dies bisher getan. Über die Reihenfolge auf dem Stimmzettel entscheidet das Los. Bewerbungen können bis zum 12. Oktober eingereicht werden. Der Gemeindewahlausschuss entschiedet am 13. Oktober über die Zulassung.

„Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen“, so steht es in der Gemeindeordnung. Die Bewerber müssen nicht in Stuttgart wohnen, aber am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben, und sie dürfen nicht älter als 68 sein. Vor Oktober 2015 galt die Altersgrenze von 65. Grüne und SPD in der Landesregierung änderten auf 68. Martin Körner, SPD-Fraktionschef im Stuttgarter Gemeinderat, kritisierte das damals scharf als „Lex Kuhn“, denn mit der alten Regelung hätte Kuhn keine Chance auf eine zweite Kandidatur gehabt. Körner bewirbt sich übrigens auch. Mit 73 muss der OB in den Ruhestand gehen.

Ja, jeder Bewerber benötigt 250 Unterstützungsunterschriften von Stuttgarter Wahlberechtigten. Das soll reinen „Spaßbewerbern“ eine Kandidatur erschweren, hat sich aber nicht als wirkliche Hürde erwiesen. Dann braucht es noch die Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, dass man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Stadt wird allen Kandidaten am 20. Oktober die Gelegenheit geben, sich persönlich vorzustellen, durch Corona bedingt voraussichtlich in der Schleyerhalle. Die Reden der Kandidaten sollen ins Internet gestellt werden. Im Netz werden die Kandidaten allerdings schon früher zu finden sein – manche trommeln auf diversen Kanälen schon heute. Vom 27. September an dürfen sie plakatieren.

Der vorerst entscheidende Tag ist der 8. November, wie immer ein Sonntag. Vorerst deshalb, weil es selten einem Bewerber gelingt, auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen. Wenn keiner diese Hürde nimmt, folgt zwangsläufig eine Neuwahl, bei der sich neue Bewerber melden können. In Stuttgart entschloss sich 1996 spektakulär der damalige Pforzheimer OB Jochen Becker (SPD) dazu, so spät ins Rennen zu gehen – übrigens gegen den Willen der Genossen, die schon einen Kandidaten hatten. Becker scheiterte fulminant. Dabei hatte er 1988 das Ratgeber-Buch „Erfolg im Wahlkampf“ herausgegeben.

Am Sonntag, 29. November, und damit zu Beginn der Adventszeit, ist das Finale. Damit bleiben allen Kandidaten drei Wochen Zeit, sich zu sortieren und ihre Bewerbung zu überdenken. Auch neue Kandidaten können sich bis 11. November melden. So mancher zieht aber zurück und gibt vielleicht eine Empfehlung ab. In Stuttgart brachte dieses Vorgehen dem späteren Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) nicht nur Beifall ein. Er hatte sich als Drittplatzierter 2004 indirekt für den Christdemokraten Wolfgang Schuster ausgesprochen. Der obsiegte dann gegen Ute Kumpf (SPD) mit 53,3 zu 45,2 Prozent. Die zur Neuwahl zugelassenen Kandidaten werden am 19. November bekannt gegeben.

Das r egelt die Gemeindeordnung in Paragraf 12: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Bürger der EU. Man muss am Wahltag 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Stuttgart wohnen. Das wird laut dem Statistischen Amt auf rund 450 000 Menschen zutreffen.

Trotz Corona wird die Stadt nicht voll auf die Briefwahl und nur wenige Wahllokale setzen. Stattdessen will sie 261 Wahlbezirke mit Wahlräumen anbieten – die Briefwahl wie bisher auf Antrag. Bei früheren Wahlen nutzten 25 bis 30 Prozent der Wähler diese Möglichkeit. Wer nicht auf den Wahlsonntag warten will, kann sein Kreuzchen bis Freitag, 6. November, 18 Uhr, im Wahllokal im Rathaus machen. Oder er geht mit dem Wahlschein a m Sonntag dann doch in sein Wahllokal.

Er hat eine Stadtverwaltung mit 19 000 Mitarbeitern zu führen und einen Gemeinderat mit 60 Stadträten zu dirigieren, in dem er sich Mehrheiten organisieren muss, denn im Gremium hat auch er nur eine Stimme. Der Gestaltungsspielraum ist hoch und die Besoldung mit B 11 (rund 14 200 Euro monatlich) ordentlich.