Auch bei der Stuttgarter OB-Wahl müssen alle in den Wahlbüros Abstand halten und eine Maske tragen. (Symbolbild) Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat bestätigt, dass die Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart auch unter den Corona-Vorgaben abgehalten werden darf. Abstand halten und Maske tragen sind demzufolge Pflicht. Dagegen hatte es Beschwerden gegeben.

Mannheim/Stuttgart - Die Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart an diesem Sonntag wird unter starken Corona-Auflagen stattfinden. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies am Samstag Beschwerden gegen eine entsprechende Verfügung der Landeshauptstadt zurück und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Freitag.

Die Verfügung sieht unter anderem eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in Wahlgebäuden und Wahlräumen vor. Zudem müssen die Wähler einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten. Menschen, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, dürfen die Wahlgebäude nicht betreten und können stattdessen an diesem Sonntag bis 15 Uhr Briefwahl beantragen.

Gegen den Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden

Der Verwaltungsgerichtshof teilte mit, es sei nicht erkennbar, dass die Grundsätze der Freiheit und der Öffentlichkeit der Wahl durch diese Regelungen verletzt würden. Gegen den Beschluss können den Angaben zufolge keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Bei der Wahl treten 14 Kandidaten an. Zum engeren Favoritenkreis auf die Nachfolge des scheidenden Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) gehören der Backnanger Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) und die Grünen-Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle.