Beim städtischen Kitaträger in Stuttgart wehren sich Eltern gegen eine pauschale Monatsgebühr für die Notbetreuung. Foto: dpa/Uwe Anspach

Der Gesamtelternbeirat verlangt vom städtischen Träger eine tageweise Abrechnung der Notbetreuung und kündigt gegebenenfalls eine volle Ausschöpfung der Betreuungszeit an.

Stuttgart - Der Gesamtelternbeirat (GEB) der städtischen Kitas wehrt sich gegen eine pauschale Abrechnung der Gebühren für die Notbetreuung in den Monaten Januar und Februar 2021. In einer Stellungnahme fordert das Elterngremium den Gemeinderat auf, diesen Beschluss zurückzunehmen. Die Eltern seien vom Träger und in der Öffentlichkeit aufgefordert worden, die Notbetreuung für ihre Kinder so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. Die tatsächliche Anwesenheit der Kinder sei auch in den Kitas dokumentiert worden, wie auch die Arbeitgeberbescheinigungen der Eltern für die Gewährung samt exakten Tagen und Kernarbeitszeiten.

Eltern sehen ihren Beitrag nicht ausreichend gewürdigt

„Daher stößt es jetzt auf umso größeres Unverständnis der Eltern, dass ihr Beitrag nicht gewürdigt und die Notbetreuung pauschal, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme, abgerechnet wird – das betrifft sogar die Essensbeiträge“, kritisiert der GEB. So hatte ein Vater, der die Notbetreuung nur fünf Tage lang beansprucht hatte, für den ganzen Monat zahlen müssen. Der GEB verweist darauf, dass es der Verwaltung während der ersten Notbetreuung im Frühling 2020 sehr wohl möglich gewesen sei, tageweise abzurechnen, wie es auch bei den anderen Kitaträgern üblich sei. Dies fordere man nun auch, auch rückwirkend. Und sie regen an, auch einen Gebührenerlass für Eltern zu prüfen, die ihre Kinder auch im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen selbst betreuen. Falls bei einer erneuten Kitaschließung wieder die Unterstützung der Eltern erwartet werde, sollten diese „nicht so vor den Kopf gestoßen werden“, argumentiert der GEB. Und er kündigt an: „Denn wenn die Eltern davon ausgehen müssen, dass sie eine etwaige Notbetreuung pauschal bezahlen müssen, werden sie die Betreuungsmöglichkeit voll ausschöpfen.“