In einem Wahllokal in Bergheim wurde eine Frau abgewiesen, die Kopftuch und Maske trug. (Symbolbild) Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Eine Frau wird im Wahllokal abgewiesen, weil sie mit Maske und Kopftuch angeblich gegen das Verhüllungsverbot verstoße. Die Stadt Bergheim entschuldigt sich für Vorfall und verspricht Aufklärung.

Bergheim - Bei der Bundestagswahl am Sonntag hat eine Wahlhelferin im nordrhein-westfälischen Bergheim eine Wählerin mit Kopftuch und Mundschutz abgewiesen. Bei einem „bedauerlichen Vorfall“ sei der Frau zunächst das Wahlrecht unter Hinweis auf das Verhüllungsverbot verwehrt worden, erklärte die Kreisstadt am Dienstag in einer Stellungnahme. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung und einer Anweisung des Rathauses habe sie ihre Stimme abgeben können.

„Für diesen peinlichen Vorfall hat sich die Stadtverwaltung Bergheim auch im Namen des Wahlvorstands und der betreffenden Wahlhelferin bei der Frau schriftlich entschuldigt“, hieß es in der Erklärung. Die Wahlleitung habe sich sofort um die lückenlose Aufklärung des Vorfalls gekümmert.

Betroffene den Vorfall auf Instagram geschildert

Die Wahlhelferin sei nach eigener Aussage von einer „unzulässigen Verhüllung“ ausgegangen, obwohl bei den Wahlhelferschulungen der Umgang mit einer etwaigen Verhüllung ausdrücklich erörtert worden sei. Ein islamophober oder rassistischer Hintergrund für die Zurückweisung könne „keinesfalls“ bestätigt werden.

Zuvor hatte die Betroffene den Vorfall auf Instagram geschildert. In den sozialen Medien sorgten ihre Schilderungen für Empörung.