Guido Wolf begrüßt die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Bundesregierung entlastet die Gastronomie durch eine befristet niedrigere Mehrwertsteuer. Für Baden-Württembergs Justiz- und Tourismusminister Guido Wolf ist die Maßnahme eine richtige Entscheidung.

Stuttgart - Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die von der Corona-Krise besonders stark betroffene Gastronomie stößt auf Zustimmung des baden-württembergischen Tourismusministers Guido Wolf (CDU). „Das ist ein notwendiger Schritt in dieser Krise, um Gastronomiebetriebe, die zu Tausenden von der Pleite bedroht sind, zu stützen“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in Stuttgart. Gastronomie und Hotellerie seien von den Folgen der Corona-Krise so stark betroffen wie keine andere Branche. Gastronomiebetriebe sollen nach dem Willen der Bundesregierung nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.