Die Stürmung des Kapitols sorgte weltweit für Schlagzeilen. Foto: imago images/ZUMA Wire/Mark Finkenstaedt

Der frühere US-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Januar das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt. Das US-Bundesberufungsgericht hat nun entschieden.

Washington - Ein US-Bundesberufungsgericht  hat die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols in Washington genehmigt. Das Gericht gab am Donnerstag einer niedrigeren Instanz recht, wonach die Unterlagen aus dem Nationalarchiv an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden dürfen. Der frühere US-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Januar das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt. 

Es ist wahrscheinlich, dass sich Trump in der Sache noch an den Obersten Gerichtshof wenden wird. Der Ex-Präsident hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe der Akten auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Ein Bundesgericht hatte diese Argumentation im November aber zurückgewiesen. Trumps exekutive Befugnisse gälten nicht lebenslang, erklärte die zuständige Richterin.

Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol am 6. Januar gestürmt, als dort Bidens Sieg bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November zertifiziert werden sollte. Bei dem Angriff, der weltweit für Schlagzeilen sorgte, kamen fünf Menschen ums Leben. Der vom Repräsentantenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuss soll die genauen Hintergründe der Attacke aufklären.