Inhaltlich bleibt das Gesetz zum Nichtraucherschutz halb gar, kommentiert Christian Gottschalk. Die Einbeziehung der Bürger hat funktioniert.
Es gibt gibt zwei Ebenen, auf denen das Nichtraucherschutzgesetz betrachtet werden muss. Die rein inhaltliche – und die seiner Geburt, bei der es viel um Demokratie-Theorie und Bürgermitbestimmung geht. Inhaltlich bleibt das nun geplante Regelwerk der Landesregierung halb gar. Dass Rauchen schadet – dem Raucher selbst und allen, die drumrum stehen –, das ist keine neue Erkenntnis. Dass es künftig im Südwesten weniger Bereiche geben soll, an dem der Qualm zur Entfaltung kommt, ist also gut. Dass es noch immer Orte gibt, an denen Nichtraucher den blauen Dunst erdulden müssen, ist schlecht. Da wäre unter dem Strich mehr Konsequenz der Entscheider wünschenswert gewesen.
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