Der Stuttgarter Zoo wird vom 1. März an seine Parkordnung ergänzen und das vom Landtag beschlossene Nichtraucherschutzgesetz umsetzen. Welche Neuerungen gibt es?
Kaum hat die grün-schwarze Landesregierung das neue Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, geht es an die Umsetzung. Der Landesbetrieb Wilhelma wird deshalb seine Parkordnung vom 1. März an mit einem entsprechenden Hinweis ergänzen, wie Wilhelma-Sprecher Birger Meierjohann erklärt. Mit Hilfe von Schildern im Eingangsbereich sowie auf Parkplänen werde auf die neuen Regelungen hingewiesen. Gleiches gelte für die Website und die Wilhelma-App.
Im Stuttgarter Zoo wird es extra ausgewiesene Raucherbereiche geben. Die Raucherbereiche seien dann auf allen Parkplänen markiert sowie vor Ort mit Schildern ausgewiesen. Unabhängig von der Gesetzesnovelle hat die Wilhelma nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten bereits die Einführung von Raucherbereichen schon ab 1. März 2026 vorbereitet.
Raucherbereiche auf Plänen, Schildern und in Wilhelma-App
Bislang war in der Wilhelma das Rauchen unter freiem Himmel fast überall erlaubt. Ein Rauchverbot galt selbstverständlich bereits in allen Gebäuden sowie begehbaren Tieranlagen wie beispielsweise den Freiflugvolieren.
Das Rauchen ist künftig nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Diese sind deutlich ausgeschildert und mit Aschenbechern versehen. So soll verhindert werden, dass Schadstoffe wie Nikotin ins Grundwasser gelangen. Die Bereiche seien den Angaben zufolge so im Park verteilt, dass man jeden von ihnen binnen 5 bis 10 Minuten Gehzeit erreichen könne. Um den Nichtraucherschutz zu gewährleisten, liegen sie nicht in der Nähe von Spielplätzen, gastronomischen Bereichen, Picknickplätzen, (Haus-)Ein- und Ausgängen oder entlang enger Wegeführungen. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes als auch andere Arten von Rauchgeräten.
Appell an gegenseitige Rücksichtnahme
Die Einhaltung des Landesgesetzes im Zoo werde von der Aufsicht und allen Mitarbeitenden überprüft. Sie seien angehalten, Besuchende freundlich darauf hinzuweisen, wenn sie gegen geltende Regelungen verstoßen. „Natürlich appellieren wir aber auch an die Eigenverantwortung unserer Besuchenden und gegenseitige Rücksichtnahme“, so Meierjohann. Bei mutwilligen oder wiederholten Verstößen behält der Zoo sich vor, die betreffenden Besuchenden des Parks zu verweisen.
Zum Beginn der Sommersaison am 1. März verlängern sich auch wieder die täglichen Öffnungszeiten des zoologisch-botanischen Gartens zunächst bis 18.30 Uhr. Im April ist dann bis 19.30 Uhr und von Mai bis einschließlich August bis 20 Uhr geöffnet. Mit den längeren Öffnungszeiten erfolgt auch der Wechsel vom Winter- zum Sommertarif. Trotz steigender Kosten werde es keine Preiserhöhung beim Eintritt geben.