So könnte das Viertel „Maker City“ nach der Vorstellung von Planern einmal aussehen. Foto: asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur

Zwischen Wagenhallen und Nordbahnhof soll in Stuttgart das Viertel „Maker City“ entstehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage ab, die die dafür benötigten Flächen langfristig für die Eisenbahn sichern sollte.

Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat am Donnerstag nach nur kurzer Verhandlung die Klage eines Stuttgarter Anwalts abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen eine Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) wandte (AZ: 5 S 1629/23). Die Aufsichtsbehörde hatte bisheriges Bahngelände zwischen dem Nordbahnhof, den Wagenhallen und dem Pragfriedhof für anderweitige Nutzungen im Januar 2023 freigegeben. Diese sogenannte Freistellung ist Voraussetzung dafür, dass die Flächen, wie von der Stadt vorgesehen, bebaut werden können. Der Bebauungsplan der Stadt ist seit Juni 2024 rechtskräftig.