Bis zum 2. April bleiben die Masken in Innenräumen im Land Pflicht – auch an den Schulen. Foto: imago

Baden-Württemberg will die Übergangsfrist für das Auslaufen der Coronaregeln bis zum 2. April nutzen und kritisiert den Bund scharf.

Wenn an diesem Donnerstag der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, fällt die rechtliche Grundlage für viele Coronaregeln vom 20. März an weg, und die Länder bekommen den Spielball für die künftigen Vorschriften in ihre Hälfte gekickt Die Maskenpflicht etwa kann dann nur noch angeordnet werden in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Pflegeheimen oder für Pflegedienste, in Flüchtlingsunterkünften und im öffentlichen Nahverkehr. Die Schulen, in denen in Baden-Württemberg das Maskentragen aktuell noch zum Alltag gehört, fallen nicht in diese Kategorie.

Einen maskenlosen Unterricht und maskenfreies Einkaufen wird es im Land aber auch am kommenden Montag noch nicht geben. Der Bund räumt den Ländern nämlich eine Übergangsfrist bis zum 2. April ein. „Wir werden diese Frist nutzen“, erklärte der Innenminister und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in der Regierungspressekonferenz – und die Maskenpflicht in Innenräumen, insbesondere in Schulen, verlängern. Weil viele Kinder noch ungeimpft sind, hat sich die Omikronvariante in den vergangenen Wochen besonders unter Kindern und Jugendlichen breit gemacht.

Strobl: Das ist absolut ungenügend

Am Wochenende soll eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten, die entsprechende Regelungen vorsieht. Was darin genau enthalten sein wird, ist allerdings noch unklar. „Auch in der Berliner Ampelkoalition gibt es ja unterschiedliche Auffassungen“ über das neue Infektionsschutzgesetz, so Strobl. Deshalb „warten wir mal ab, was herauskommt“, wenn der Bundestag am Donnerstag über den endgültigen Entwurf abstimmen wird.

Was bis jetzt darin zu lesen ist – darin ist sich die Landesregierung einig – „das ist absolut ungenügend“, kritisiert der Innenminister. Der Bund „schiebt die Verantwortung den Ländern zu, ohne dass man ihnen die Möglichkeit gibt, das Notwendige zu tun“. Der Instrumentenkasten, der den Ländern ab dem 20. März noch zur Verfügung stehe, reiche angesichts der hohen Corona-Inzidenzen bei weitem nicht aus, die Pandemie einzudämmen.

Lehrerverbände befürworten die Fortführung

Dafür reiche auch die so genannte Hotspot-Regelung nicht aus. Der Landtag kann für bestimmte Gebiete wieder Coronaregeln wie die Maskenpflicht einführen. Dafür muss aber entweder eine neue Coronavariante in dem Gebiet grassieren oder wegen des hohen Infektionsgeschehens den Krankenhäusern in der Region die Überlastung droht.

Bei den Lehrerverbänden stößt die Entscheidung der Landesregierung auf Zustimmung. „Wir begrüßen das, das ist ein erster Schritt“, sagte etwa Monika Stein, die Vorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Allerdings „hätten wir uns gewünscht, dass die Maskenpflicht in Schulen noch bis zu den Osterferien fortgeführt wird“. Viele Schulleiter insbesondere an den weiterführenden und beruflichen Schulen mit älteren Schülern wünschten sich die Beibehaltung der Maskenpflicht.

VBE: Wer will, soll auch künftig Maske tragen dürfen

An den Grundschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sei die Stimmung ambivalent. Einerseits würde dort die pädagogische Arbeit durch die Masken besonders stark beeinträchtigt, andererseits gebe es auch dort die Angst vor einer Ansteckung.

Ähnliches berichtet Gerhard Brand, der Vorsitzende des Verbandes für Bildung und Erziehung (VBE). Angesichts der aktuellen Lage sei es richtig, die Maskenpflicht zu verlängern. „Wenn die Maskenpflicht dann fällt, wollen wir die Möglichkeit für Lehrer haben, die Masken weiter freiwillig zu tragen“, betonte er. Deshalb soll das Land auch weiter Masken und Tests vorhalten.

Tests an Schulen werden reduziert

Die Testpflicht bleibt indes, wird aber reduziert. Von Montag an wird in Schulen und Kitas nur noch zwei Mal statt wie aktuell drei Mal die Woche getestet. „Wir planen ein behutsames und schrittweises Lockern, und wollen daher das Testregime an unseren Schulen und Kitas anpassen“, erklärte die Kultusministerin Theresa Schopper. Auch die fünftägige Testung nach einem Infektionsfall in einer Klasse entfällt, es bleibt auch dann bei zwei Tests pro Woche.