Fahrgäste müssen künftig im ÖPNV FFP2-Masken tragen oder Masken der Norm KN95. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Mit Beginn der Corona-Notbremse gelten auch für die öffentlichen Verkehrsmittel neue Regeln. Künftig reicht es nicht mehr, als Fahrgast einen OP-Mundschutz zu tragen. Allerdings gilt diese Regel nicht für alle.

Stuttgart - Für Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist von diesem Samstag an das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske oder einer Maske der Norm KN95 vorgeschrieben. Das wird nötig, wenn die Inzidenz den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, was in Stuttgart der Fall ist. Darauf weisen die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) hin.

Kontroll- und Servicepersonal von Neuregelung ausgenommen

Die neue, für Fahrgäste verschärfte Maskenregelung gilt auch für Kinder, die das siebte Lebensjahr überschritten haben. Sie gilt auch an den Haltestellen und steht in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Paragraf 28b. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus gehemmt werden.

Die Neuregelung trifft erstaunlicherweise eine Gruppe nicht, die sich womöglich länger als die Fahrgäste in Bussen und Bahnen aufhalten und die auch deutlich mehr Kontakte haben könnte: das Kontroll- und Servicepersonal. Für dieses genügt laut Gesetz eine einfachere medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz). „Wir versorgen unsere Prüfer mit FFP2-Masken und werden das auch weiterhin tun“, so SSB-Pressesprecherin Birgit Kiefer, die Ausnahmeregelung ändere daran nichts.