Tests für den Biergartenbesuch entfallen bei entsprechender Inzidenz (Symbolbild). Foto: dpa/Tom Weller

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Donnerstag eine neue Corona-Verordnung beschlossen – und die sieht weitere Lockerungen vor. Aber unter welchen Bedingungen wird gelockert und was ändert sich?

Stuttgart - Bei dauerhaft niedrigen Infektionszahlen dürfen die Menschen im Südwesten künftig auch wieder ohne Corona-Test in den Biergarten, ins Freibad oder ins Open-Air-Theater. Auch Feiern im Restaurant und Veranstaltungen im Freien mit deutlich mehr Besuchern sollen wieder möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Eine entsprechende neue Verordnung, die von kommendem Montag (7. Juni) an gilt, beschloss die Landesregierung am Donnerstag.

Die 35er-Schwelle wurde darin neu eingezogen. Bisher war nur geregelt, was passiert, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stabil unter 100 oder unter 50 liegt. Diese seit Mitte Mai geltenden Öffnungsstufen wurden zudem erweitert. Vor allem ist Stufe drei nun schneller als bisher erreichbar, nämlich bei fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz unter 50. Kneipen und Restaurants dürfen in diesem Fall dann bis 1.00 Uhr nachts öffnen.

So äußert sich Lucha

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg“, warnte er.

Zwar gebe es nun Erleichterungen in vielen Bereichen, diese seien aber immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Alle seien gefragt, verantwortungsvoll damit umzugehen. „Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand“, sagte Lucha.

Eine Inzidenz von weniger als 35 wurde zuletzt in etwa einem Drittel der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erreicht. Sind die fünf aufeinanderfolgenden Tage schon am Wochenende erreicht, können die jeweiligen Stadt- und Landkreise die neuen Lockerungen direkt am Montag umsetzen, also zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung.

Testbescheinigung aus der Schule

Für sie gilt dann: Im Freibad, in der Außengastronomie oder bei Kulturveranstaltungen im Freien kann die Pflicht, ein negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen, entfallen. Möglich wären dann auch wieder Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die dazu allerdings alle ein aktuelles negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis mitbringen müssen.

Weitere Lockerungen bei einer stabilen Inzidenz unter 35: Für jeden Besucher einer Messe, Ausstellung oder eines Kongresses muss nur noch mit sieben Quadratmeter Fläche gerechnet werden. Der bisher am weitesten reichende Öffnungsschritt drei sieht zehn Quadratmeter vor. Bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 750 Besucher erlaubt.

Wo noch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, können Schülerinnen und Schüler dafür künftig generell auch eine Testbescheinigung aus ihrer Schule nehmen. Der dortige Test darf laut neuer Verordnung allerdings nicht mehr als 60 Stunden zurückliegen.

Für den Betrieb der Schulen an sich solle es noch eine neue eigene Ressort-Verordnung geben, hieß es. Die bisherigen Schul-Regelungen in der Corona-Verordnung würden daher weitgehend aufgehoben.