Das teilerneuerte Solebad Cannstatt kurz vor der Eröffnung am Montag. Foto: jas

Für Freibadgänger ändert sich durch die neue Coronaverordnung des Landes nichts. Anders sieht es in den städtischen Bädern mit geöffnetem Innenbereich aus.

Stuttgart -

Eineinhalb Jahre war es geschlossen: Seit Montag kann im Solebad in Bad Cannstatt, einem von drei Stuttgarter Mineralbädern, nun wieder gebadet werden. Den Besuchern stehen zwei Zeitfenster offen: von 11.30 bis 15 Uhr und von 16.30 bis 20 Uhr. Pro Zeitfenster dürfen maximal 150 Personen in das teilweise erneuerte Mineralbad. Weil am Montag zeitgleich die neue Coronaverordnung des Landes in Kraft getreten ist, gilt außerdem die 3G-Regel. Das heißt: Badegäste müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wobei der negative Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Diese Neuerung gilt nach Auskunft der städtischen Bäderbetriebe auch für das Mineralbad Leuze, das ebenfalls über einen geöffnete Innenbereich verfügt. Im Leuze dürfen pro Zeitfenster (6-10 Uhr; 11.30-15.30 Uhr; 17-21 Uhr), maximal 700 Gäste baden. Die 3G-Regel gilt hingegen nicht für das Mineralbad Berg, dessen Innenbereich derzeit geschlossen ist. Die Badezeiten im Berg sind: 9-15 Uhr und 16-22 Uhr. Die Obergrenze pro Zeitfenster beträgt 300 Personen. Die neue Coronaverordnung hat diesbezüglich keine Auswirkungen. „Die Besucherbegrenzung in allen Stuttgarter Bädern bleibt und die Zeitfenster bleiben somit auch, da nach wie vor die Abstandsregel gilt“, sagt Bädersprecher Jens Böhm auf Anfrage.

Längere Wartezeiten durch die 3G-Regel?

Die Frage ist allerdings: Wie wirkt sich die Kontrolle der 3G-Regel auf den Einlass aus? Auch ohne diese Regel war es in den vergangenen Wochen teils zu langen Warteschlangen vor dem Leuze gekommen. Bädersprecher Böhm sagt dazu: „Wir haben den Ordnungsdienst beauftragt, schon vor dem Kassenbereich zu kontrollieren, sodass wir hoffentlich keine allzu großen Verzögerungen beim Einlass haben werden. Fakt ist, dass eine Kontrolle generell Zeit kostet.“ Man werde dies beobachten. Für das Solebad Cannstatt gibt Böhm am Montag nach der ersten, ausverkauften Runde Entwarnung: „Es war genug Personal vor Ort, und alle Badegäste sind binnen kurzer Zeit im Bad gewesen. In Summe ein guter Start für uns.“ Weitere Infos unter: www.stuttgarterbaeder.de

Genesenen-Nachweis

Kontrolle
Wie weißt man eigentlich nach, dass man genesen ist? Dazu schreibt das baden-württembergische Sozialministerium: „Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als sechs Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person.“ Es gebe bisher keinen speziellen Genesenen-Ausweis oder eine spezielle Bescheinigung, die man anfordern kann, teilt das Ministerium weiter mit. Von entsprechenden Anfragen an das Gesundheitsamt oder Arztpraxen sollte abgesehen werden. Das Nachweisdokument müsse als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass die Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde: „Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen“, erklärt das Ministerium. Als Nachweis dienten folgende Dokumente: PCR-Befund eines Labors oder eines Arztes oder einer Teststelle bzw. eines Testzentrums. Außerdem: ein ärztliches Attest (sofern es Angaben zu Testart und Testdatum enthält), die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält) oder weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten).