Bald wieder leere Ränge im Stuttgarter Opernhaus? Foto: dpa/Marijan Murat

Die Landesregierung in Baden-Württemberg ruft die Corona-Alarmstufe II aus. Bereits von diesem Mittwoch an müssen alle Theater, Konzerte und Veranstalter ihren Betrieb deutlich reduzieren – oder wieder ganz schließen.

Stuttgart - Der Sommer der Hoffnung ist endgültig vorbei: Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und das Ausrufen der Alarmstufe II haben erhebliche Auswirkungen auf den Kulturbetrieb – vermutlich werden angesichts der neuen und scharfen Auflagen viele Veranstalter Programme absagen müssen. Das wäre dann der dritte Kultur-Lockdown seit Beginn der Pandemie im März 2020.

2-G-plus für alle Kulturveranstaltungen

Die wichtigsten Regeln der neuen Rechtslage: Alle Veranstalter dürfen nur noch höchstens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Plätze belegen, damit mehr Abstand möglich ist. Die maximale Obergrenze einer Veranstaltung liegt bei 25 000 Menschen – das beträfe natürlich höchstens und frühestens die Stadion- und Open-Air-Konzerte im kommenden Jahr. Schließlich: bei allen Kulturveranstaltungen gilt bereits von Mittwoch an die Einlassregel 2-G-plus. Zutritt haben Zuschauer nur noch, wenn sie geimpft oder genesen sind und wenn sie zusätzlich (!) noch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der höchstens 24 Stunden alt ist. Veranstalter berichteten der Redaktion bereits am Dienstag von spontanen Karten-Stornierungen des Publikums; erste Termine in den kommenden Tagen wurden daraufhin schon abgesagt.

Kartenbesitzer werden ausgeladen

Auch die Staatstheater Stuttgart haben bereits auf die neue Lage reagiert. Der Geschäftsführende Intendant Marc-Oliver Hendriks sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Aufgrund der Corona-Alarmstufe II müssen wir in unseren Häusern in allen Vorstellungen die Besucherzahlen von Mittwoch an um 50 Prozent reduzieren.“ Wie schon bei früheren Beschränkungen würde die Hälfte aller bereits verkauften Karten für Vorstellungen storniert. „Dabei orientieren wir uns strikt an der Verkaufschronologie. Das heißt, wer zuerst gekauft hat, kann die Vorstellung besuchen. Diejenigen, die später dran waren, informieren wir per Post über die Absage – soweit uns deren Daten vorliegen. Der bezahlte Betrag wird dann zurück überwiesen.“

Staatstheater-Abonnenten werden verschont

Gutscheine, so Hendriks, könne das Staatstheater nicht ausstellen: „Wir wissen ja heute gar nicht, wann wir in den regulären Spielbetrieb zurückkehren können.“ Abo-Karten blieben unberührt und gültig. „Wir wollen die Treue der Abonnenten auch in dieser Situation honorieren. Wir halten das für ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren. Die Natur spielt Schicksal, nicht wir.“