Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Vorgesehen sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kreisen mit einer Inzidenz von über 500, 2-G-Regeln und vielerorts auch 2-G-plus. Foto: dpa/Martin Schutt

Die Landesregierung arbeitet an einer neuen Corona-Verordnung. Neu sind dabei 2-G-plus-Regelungen in bestimmten Bereichen. Zudem wird es in vielen Stadt- und Landkreisen Ausgangsbeschränkungen geben.

Stuttgart - Mit einer neuen Coronaverordnung sollen in Baden-Württemberg bereits ab diesem Mittwoch stärkere Einschränkungen gelten. Geplant sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kreisen mit vielen Corona-Neuinfektionen sowie die Einführung der 2-G-plus-Regel in einigen Bereichen, teilte eine Sprecherin des Landessozialministeriums am Montag auf Anfrage mit. Geimpfte und Genesene müssen dann künftig mancherorts auch einen negativen Coronatest vorweisen. Demnach soll die verschärfte Verordnung an diesem Dienstag von der Landesregierung beschlossen werden und dann ab Mittwoch greifen.

Künftig soll im Land dann ein vierstufiges System mit einer zusätzlichen Alarmstufe gelten – statt wie bisher nur ein Dreistufensystem. „Darin wird auch das Thema Ausgangsbeschränkungen für nicht Geimpfte in Landkreisen mit sehr hohen Inzidenzen (über 500) und gleichzeitiger hoher landesweiter Auslastung der Intensivkapazitäten geregelt sein“, teilte die Sprecherin des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Zudem werden demnach im Südwesten weitgehend 2-G-Regeln sowie in bestimmten Bereichen auch 2-G-plus-Regeln gelten, auch soll es wieder Personen-Obergrenzen bei Veranstaltungen beziehungsweise verminderte Kapazitätsauslastungen geben.

Zusätzliche Alarmstufe mit 2 G plus

Gilt für den Zutritt zu einer Einrichtung wie Bars oder Clubs oder für die Teilnahme an einer Veranstaltung wie einem Konzert die 2-G-plus-Regel, heißt das, dass dort nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind – zusätzlich mit einem aktuellen Coronatest.

Greifen soll die neue, zusätzliche Alarmstufe, wenn landesweit an zwei Werktagen hintereinander mehr als 450 Intensivbetten mit Coronapatientinnen und -patienten belegt sind . Derzeit sind es bereits 489 Covid-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung.

Für Menschen unter 18 Jahren werden künftig in der höchsten Alarmstufe ebenfalls strengere Auflagen gelten. So sollen sie in Restaurants und Kinos dann ebenfalls einen 2-G-Nachweis zeigen, nach Weihnachten könnte dies überall außer in der Schule gelten. Weihnachtsmärkte werden „nach heutigem Stand“ aber unter sehr strengen Auflagen stattfinden können. Weitere Details will das Ministerium mit Veröffentlichung der Verordnung kommunizieren.

Vielerorts drohen Ausgangssperren

Bereits seit diesem Montag gelten in drei Kreisen in Baden-Württemberg nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr: Im Kreis Biberach mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 693 Neuinfektionen, im Ostalbkreis mit einer Inzidenz von 686 und im Schwarzwald-Baar-Kreis mit 600 (Stand: 22.11). Das Land hatte diese Kreise am Freitag zu den Beschränkungen angewiesen, „da sich die Lage in den dortigen Landkreisen sehr nachteilhaft entwickelt hatte und man nicht auf die neue Verordnung warten konnte“.

Laut Paragraf 20 der aktuellen Coronaverordnung kann das Sozialministerium bei „außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen“ den zuständigen Behörden Weisungen für regionale Maßnahmen geben, die über die landesweiten Regelungen hinausgehen – auch Hotspotstrategie genannt.

Weitere Kreise, die am Montag bereits eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 erreicht hatten, werden laut Sozialministerium nun allerdings nicht mehr separat angewiesen, eine Ausgangssperre zu verhängen, bevor die neue Verordnung in Kraft tritt. „Für sie gelten dann die entsprechenden Regelungen der neuen Coronaverordnung, über die die Kommunen vorab informiert werden“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Landesweit liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamts bereits fast die Hälfte der Stadt- und Landkreise über der Marke von 500: Besonders hoch sind die Werte demnach zum Beispiel in den Stadtkreisen Pforzheim und Heilbronn, in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil, Heidenheim, Calw, Alb-Donau, im Enzkreis, im Hohenlohekreis oder im Landkreis Esslingen (Stand: 22.11.).