Baden-Württemberg lockert: Bei den Narrentreffen soll neben der 3G-Regel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten (Archivbild vom 15. Februar 2021). Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Deutschland öffnet wieder – und Baden-Württemberg noch ein bisschen früher. Das Ende der Corona-Pandemie steht zwar noch in den Sternen, aber zumindest viele der bisherigen Beschränkungen fallen weg oder werden gelockert. Eine Übersicht, was in Baden-Württemberg gilt.

Bis zum 20. März sollen bundesweit in drei Schritten die meisten sogenannten tiefgreifenden Corona-Maßnahmen ad acta gelegt werden. Im Südwesten beginnt die erste Lockerungsphase früher – also am Mittwoch, dem 23. Februar.

Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann tritt man in eine „neue Phase der Pandemie“ und die Zeichen stehen auf Lockerungen. Diese müssten allerdings „kontrolliert“ sein.

„Lockerungen ja, aber nicht überhastet, nicht mit einem großen Knall, sondern schrittweise und konditioniert – gekoppelt an die Zahl der Einweisungen in unsere Krankenhäuser und Intensivstationen“, fasst der Grünen-Politiker zusammen.

Das gilt ab Mittwoch in Baden-Württemberg

Privatbereich

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich werden fallen gelassen.

Einzelhandel

Für den Einzelhandel heißt es in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes: „Ohne weitere Regelungen – Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.“

Gastronomie

Für Gastronomie, Kultur- und Freizeit-Veranstaltungen sowie Messen gilt ab Mittwoch ebenfalls die 3G- statt der 2G-Regel. Auch Ungeimpfte haben dann mit einem aktuellen Test wieder Zugang.

Clubs und Diskotheken können unter strengen hygienischen Bedingungen wieder öffnen.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Innenbereich werden 6000 Zuschauer zugelassen, im Freien sind es 25 000.

Diese Regelungen gelten auch für Fastnachts -Veranstaltungen in Innenräumen. „Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich“, betont Kretschmann.

Veranstaltungen und Umzüge würden in diesem Jahr wieder stattfinden können, sofern sie überschaubar und kontrollierbar sind, berichtet der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle.

Am Donnerstag (24. Februar) beginnt mit dem „Schmotzigen Dunschtig“ die Hochphase der närrischen Saison. Eine Woche lang zelebrieren die Narren ihre Brauchtümer. Bei den Narrentreffen soll neben der 3G-Regel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin generell in öffentlichen geschlossen Räumen. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.

Geimpfte, Genesene

Für Geimpfte und Genesene gibt es auch weiterhin keinerlei Beschränkungen bei privaten Treffen und Feiern.

Ungeimpfte

Für Ungeimpfte gilt, dass sich künftig ein Haushalt mit zehn Personen treffen darf statt nur mit zwei, wobei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen.

Stufensystem

Bisher gilt im Südwesten die sogenannte Alarmstufe I. Die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe werden nun angehoben – genauer gesagt die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kommen.

Ab Mittwoch gilt dann die Warnstufe, die ab einer Hospitalisierungsinzidenz von vier oder 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen in Kraft tritt.

Die Alarmstufe tritt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 oder 390 Patienten auf den Intensivstationen in Kraft.

Die bisherige Alarmstufe II wird ersatzlos gestrichen.