Plakat von Marian Schreier, gut fünf Wochen nach der Wahl Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der OB-Wahlkampf in Stuttgart ist längst entschieden. Doch das scheint sich noch nicht bei allen Kandidaten herumgesprochen zu haben.

Stuttgart - Längst hat sich der Junge, der den Job des Stuttgarter Oberbürgermeisters nach eigener Auskunft gekonnt hätte, vom Acker gemacht und regelt wieder im heimischen Tengen die Amtsgeschäfte. Doch hin und wieder stößt man in Stuttgart auf das Konterfei des unabhängigen Kandidaten Marian Schreier. Etwa im Stuttgarter Osten unweit vom Leo-Vetter-Bad hat ein Leser einige Plakate ausgemacht.

Selbst der Gewinner hängt noch

Selbst Frank Nopper, der CDU-Mann, der Ende November das Rennen um den OB-Posten für sich entscheiden konnte, scheint sich noch im Wahlkampfmodus zu befinden. Ein Leser hat sich gewundert, als er an den Weihnachtsfeiertagen ein Nopper-Plakat im Stuttgarter Westen in der Botnanger Straße erspähte. Auch ein Plakat des unabhängigen Kandidaten Sebastian Reutter, der sich bereits nach dem ersten Wahlgang am 8. November verabschiedete, soll im Stuttgarter Osten noch herumhängen.

Die Nachlässigkeit könnte ins Geld gehen

Das sind nur einzelne Schlaglichter, mit einer systematischen Erhebung können wir nicht aufwarten. Und doch darf man sich ob der Relikte aus dem zurückliegenden OB-Wahlkampf wundern. Die Plakate des ersten Wahlgangs hätten einschließlich der Befestigungsmaterialien bis spätestens 15. November entfernt werden müssen. Die Plakate der Nachwahl bis 6. Dezember. Offenbar aber scheint sich bei manchen das Abnehmen der Plakate zu einer Hängepartie zu gestalten. Das könnte bei den betroffenen OB-Bewerbern im Nachhinein ins Geld gehen.

Neue Freiflächen braucht die Stadt

In einem Schreiben der Stadt Stuttgart heißt es: „Sollten nach Ablauf der Frist weitere Plakate der Bewerber*innen aufgehängt sein, werden diese mit der Androhung der Ersatzvornahme, das heißt kostenpflichtigen Beseitigung, aufgefordert, die Plakate umgehend zu entfernen. Dieser Aufforderung wurde in der Vergangenheit regelmäßig nachgekommen. In Einzelfällen wird die Ersatzvornahme vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart durchgeführt und den Bewerber*innen von dort in Rechnung gestellt.“

Die Plakate sollten auch deshalb verschwinden, um die Wählerinnen und Wähler nicht zu verwirren. Seit dem 20. Dezember ist in Stuttgart das Aufhängen von Plakatwerbung zur Landtagswahl am 14. März erlaubt.