Im Testament kann festgeschrieben werden, wer im Todesfall welchen Besitz erbt. Foto: dpa/Z6068 Hans Wiedl

Wer einen hohen Nachlass von einem Angehörigen erbt, muss diesen in einigen Fällen versteuern. Doch ab welchem Betrag ist eine sogenannte Erbschaftssteuer zu zahlen und wie hoch fällt diese im Einzelfall aus? Ein Überblick.

Immer höhere Erbschaften registrieren die deutschen Finanzämter. Im Jahr 2020 sind laut dem Statistischen Bundesamt deutschlandweit 50,2 Milliarden Euro vererbt und steuerlich berücksichtigt worden – ein Zuwachs von 13,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen umfassen allerdings nur große Erbschaften, denn nicht jedes Erbe muss besteuert werden. Ein Überblick darüber, ab welchem Betrag man Erbschaftssteuer bezahlen muss und wie hoch diese im Einzelfall ausfällt.

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Ob und wie viel Erbschaftssteuer fällig wird, ist laut dem Bundesamt für Justiz einerseits abhängig von dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und dem Erben und andererseits von der Höhe des Nachlasses. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto niedriger fällt die Steuer aus; allerdings steigt die Steuer mit der Höhe des Nachlasswertes.

Ab wann muss das Erbe versteuert werden?

Bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Der Freibetrag richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis zur verstorbenen Person. Ehe- sowie Lebenspartner können demnach bis zu 500 000 Euro erben, ohne dafür Steuern zu zahlen, Kinder bis zu 400 000 Euro. Bei Enkeln liegt der Freibetrag bei 200 000 Euro und bei Eltern und Großeltern bei 100 000 Euro. Geschwister, weite Verwandte sowie Freunde und Bekannte können 20 000 Euro steuerfrei überschrieben bekommen.

Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich zu diesem Freibetrag erhält ein bestimmter Personenkreis einen sogenannten Versorgungsfreibetrag, sofern sie keine Witwen- oder Waisenrente bekommen. Dieses Geld soll die Versorgung des Hinterbliebenen nach dem Tod des Erblassers ermöglichen. Für Ehe- und Lebenspartner liegt dieser Betrag bei 256 000 Euro. Ehepartner können demnach in Summe bis zu 756 000 Euro steuerfrei erben. Der Versorgungsfreibetrag für Kinder bis zu 27 Jahren liegt je nach Alter zwischen 10 300 und 52 000 Euro.

Wie hoch sind die Steuern?

Die Erbschaftssteuer muss demnach nur bezahlt werden, wenn das Erbe den jeweils geltenden Freibetrag überschreitet. Wie hoch diese Steuer dann konkret ist, hängt von der Erbschafssteuerklasse ab. Zu der ersten Steuerklasse zählen Ehe- und Lebenspartner, die Nachkommen sowie die Eltern und Großeltern des Verstorbenen. In die zweite Erbschafssteuerklasse fallen entferntere Verwandte, wie Geschwister, Stiefeltern und Schwiegerkinder. Zur dritten Steuerklasse zählen nicht verwandte Freunde und Bekannte.

Geht der Wert des Erbes zum Beispiel bis zu einem Betrag von 75 000 Euro über den geltenden Freibetrag hinaus, muss Steuerklasse eins sieben Prozent versteuern, Steuerklasse zwei 15 Prozent und Steuerklasse drei 30 Prozent. Kinder des Erblassers bezahlen demnach einen niedrigeren Steuersatz als Geschwister.

Je höher das Erbe ist, umso höher wird der Prozentsatz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erläutert die jeweils geltenden Prozentsätze der Erbschaftsteuer hier.

Erbschaftssteuer berechnen

Wer berechnen möchte, wie viel Erbschaftssteuer er bezahlen muss, sollte demnach zunächst den geerbten Wert ermitteln. Von diesem Wert ist anschließend der jeweilige Freibetrag und gegebenenfalls der Versorgungsfreibetrag abzuziehen. Bleibt hier ein Restbetrag übrig, ist schließlich die Erbschafssteuerklasse zu ermitteln, um die geltenden Prozentsätze bestimmen zu können.