Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD) wollen noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr eine überarbeitete Fassung des gerichtlich gescheiterten Klimaschutzgesetzes vorlegen. (Archivbild) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Nach dem Paukenschlag aus Karlsruhe will die Bundesregierung schnell reagieren: Noch in dieser Legislaturperiode soll es einen Gesetzesvorschlag geben, um das Klimaschutzgesetz an die Anforderungen der Richter anzupassen.

Berlin - Die Bundesregierung strebt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine zügige Anpassung des Klimaschutzgesetzes an. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, die Bundesregierung werde alles daran setzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen. Seibert sprach von einem wegweisenden Urteil. Kernforderungen des Gerichts an die Regierung sollten noch in dieser Legislatur umgesetzt werden. Der neue Bundestag wird am 26. September gewählt.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor erklärt: „Ich habe mit der Bundeskanzlerin vereinbart, dass das neue Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode kommt. Zusammen mit der Bundesumweltministerin werde ich zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.“

Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.