Veraltete Technik: Das Stuttgarter Opernhaus ist seit Jahrzehnten ein Sanierungsfall. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Kunstministerium Baden-Württemberg kritisiert eine Umfrage des Steuerzahlerbunds zur Sanierung des Stuttgarter Opernhauses.

Die Forderung des Bunds der Steuerzahler, der die Planungen für die Sanierung des Stuttgarter Opernhauses überarbeitet haben will und sich dafür auf das Ergebnis einer Umfrage stützt, stößt sowohl im Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie in den Stuttgarter Staatstheatern auf Kritik. Bei der Online-Umfrage war an rund 2000 Menschen in Baden-Württemberg die Frage gerichtet worden, ob die Sanierung der Staatsoper in Stuttgart neu geplant werden soll, „weil sie mit Steuergeldern in einer Höhe von über einer Milliarde Euro zu teuer ist“. Mehr als 70 Prozent der Befragten in Stadt und Land sprachen sich demnach für eine Neuplanung aus.

Bürgerbeteiligung: Mehrheit für geplante Sanierung

Wird diese Fragestellung der Komplexität des Projekts gerecht? Könnte man mit ihr nicht jedes öffentliche Großprojekt verhindern? Denise Burgert, die Sprecherin des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, verweist in diesem Zusammenhang auf die zur Opernsanierung durchgeführte Bürgerbeteiligung. Die klare Mehrheit der zufällig ausgewählten 57 Bürgerinnen und Bürger aus dem Land hatte sich im Herbst 2020 intensiv mit der Komplexität des Projekts befasst und nach fünf Sitzungen für die Sanierung des Littmann-Baus samt Einbau einer Kreuzbühne ausgesprochen.

Kostenmanagement ist Kernaufgabe der Projektgesellschaft

„Ohne die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater steht das Stuttgarter Opernhaus absehbar nicht mehr als Spielort für Opern- und Ballettproduktionen und Arbeitsort für rund 1400 Beschäftigte zur Verfügung“, betont die Sprecherin des Ministeriums und verweist auf den Arbeitsschutz: „Die vorliegenden Planungen zur räumlichen Ausstattung bei der Sanierung und Erweiterung der Oper beruhen fast ausschließlich auf rechtlichen Vorgaben und zwingenden betrieblichen Belangen“, sagt Denise Burgert. Eine gemeinsame Projektgesellschaft der Landeshauptstadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg wird ihre Arbeit zum 1. Januar aufnehmen. Diese soll das Projekt planen und umsetzen. „Selbstverständlich werden auch im weiteren Verfahren die Kosten immer wieder überprüft. Ein verantwortungsvolles Kostenmanagement ist eine Kernaufgabe der Projektgesellschaft“, so Burgert.