Anfang Oktober war ein 55-Jähriger in der Dresdner Altstadt angegriffen worden. Später starb er an seinen Verletzungen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Anfang Oktober greift ein Unbekannter in der Dresdner Altstadt zwei Männer aus NRW mit dem Messer an, ein Opfer stirbt. Jetzt stellt sich heraus: Der Tatverdächtige ist ein radikaler Islamist aus Syrien.

Dresden - Nach der Festnahme eines syrischen Tatverdächtigen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden übernommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat am 4. Oktober, die einer der angegriffenen Männer nicht überlebte, einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.

Der Täter hatte zunächst unerkannt entkommen können, am Tatort wurde aber das Messer gefunden. Am Dienstagabend wurde ein 20 Jahre alter Syrer festgenommen. Am Mittwoch wurde gegen ihn Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Opfer des Angriffs in der Dresdner Altstadt waren zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Sein Begleiter, ein 53-Jähriger aus Köln, überlebte schwer verletzt. Motiv und Hintergründe der Bluttat waren zunächst unklar gewesen.

Erst Ende September aus Haft entlassen

Der seit 2015 in Deutschland geduldete Verdächtige ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. Er war erst am 29. September aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihn im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Kurz vor der Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch zunächst die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Fall übernommen. Schon da hieß es, es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum.

Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Verfolgung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Daneben kann er die Ermittlungen zu anderen staatsschutzrelevanten Straftaten übernehmen, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik oder ihre Verfassungsgrundsätze gefährdet sind.